Willich: Einbrecher entschuldigt sich bei seinem Opfer

Ein Willicher ist zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Drogenabhängige geht in Therapie.

Willich. Ja, er befindet sich auf einem guten Weg. Das hat auch der Richter so gesehen. Der hat am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Krefeld einen 24 Jahre alten Willicher zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er im Oktober 2009 in ein Haus eingebrochen war, als die Eigentümer in Urlaub waren.

Durch das Schlafzimmerfenster, das auf Kipp stand, konnte der Mann damals einsteigen. Mitgehen ließ er unter anderem einen Flachbildschirm, drei Sammleralben mit Euromünzen, Socken, drei Uhren und eine Tupperdose mit 31 Euro.

Die Fußspuren wiesen eindeutig auf den Angeklagten hin, bei dem man auch unmittelbar nach dem Einbruch das Diebesgutes fand. Er schien der Polizei damals orientierungslos, ein Alkoholtest ergab 1,28 Promille, dazu stand der Mann unter Anti-Depressiva.

In seinem Geständnis berichtet der Willicher von seinem regelmäßigen Drogenkonsum, mit dem er mit 14Jahren begonnen habe. "Es ist doof, das auf die Drogen zu schieben", sagt er. "Aber ich habe damit den Überblick über mein Leben komplett verloren." Infolge des Mischkonsum - "ich habe alles durcheinander genommen" - habe er unter Angstzuständen gelitten und sich freiwillig in Therapie begeben.

Zur Person berichtete der 24-Jährige, der aus Ostdeutschland stammt, von zahllosen Stationen in ganz Deutschland, die er teils mit seiner Mutter, teils allein durchlaufen habe. Drei Mal habe er eine Lehre abgebrochen und etliche Vorstrafen auf dem Buckel. "Jetzt habe ich aber eine Zusage, dass ich im Dezember mit der Therapie anfangen kann."

Als der bestohlene Hauseigentümer den Saal betritt, spricht der Angeklagte ihn spontan an: "Es tut mir leid, dass Sie so viel Unannehmlichkeiten wegen mir hatten." "Ist in Ordnung", bekommt er zur Antwort.

Die Haftstrafe darf unterbrochen werden, wenn der Willicher in Therapie geht. "Wenn alles gut läuft, können wir über eine Bewährung reden. Aber erst dann", sagt der Richter.

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