Vauths Haus kommt unter den Hammer

Das Strafverfahren gegen den früheren SPD-Chef und Landrats- Kandidaten kommt nicht richtig voran.

Tönisvorst. Mit „zäh“ ist die Angelegenheit noch verniedlichend beschrieben. „Betonhart“ wäre vielleicht der richtige Begriff für den Fortgang des Strafverfahrens im Fall des früheren Tönisvorster SPD-Parteichefs Lothar Vauth — ihm wird unter anderem Untreue vorgeworfen. Es wird ermittelt und ermittelt — seit über zwei Jahren. Zwar ist mittlerweile klar, dass das frühere Polit-Schwergewicht im Spendenskandal, der die Landes-SPD um NRW-Innenminister Ralf Jäger derzeit lähmt, eine zentrale Rolle spielt, aber die Strafsache scheint nicht voran zu kommen.

Scheint. Immerhin räumte die Krefelder Staatsanwaltschaft vor einigen Tagen ein, dass Vauth sich mittlerweile „bequemt“ habe, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Eine Formulierung, die die Verteidigung kritisiert. „Wir haben das Mandat im September 2009 übernommen“, heißt es aus der Kanzlei Wessing in Düsseldorf. Und bereits 2010 habe die Verteidigung „Anregungen gemacht“, um Aufklärung in den Fall zu bringen. Dem sei nicht nachgekommen worden. Die Kanzlei habe insgesamt bereits mehr als 100 Seiten Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren verfasst. Eine Prognose, wann der Prozess denn starten könnte, gibt der Anwalt allerdings nicht ab.

Mittlerweile macht die Länge des Verfahrens dem früheren SPD-Landratskandidaten anscheinend Probleme, nämlich finanzielle: Nächste Woche Freitag soll sein Haus an der Dammstraße in St. Tönis unter den Hammer kommen. Das Amtsgericht Kempen hat für Freitag, 17. Juni, 9.30 Uhr, die Zwangsversteigerung angesetzt.

Bei dem Haus handelt es sich um einen ehemaligen Bungalow, der Mitte der 90er Jahren aufgestockt wurde. Versteigert werden zwei Eigentumswohnungen, die im oberen Bereich hat 103 Quadratmeter Wohnfläche, die Wohnung unten ist mit 120 Quadratmetern angegeben, das gesamte Grundstück ist 988 Quadratmeter groß.

Der Verkehrswert für die untere Wohnung wurde mit 315 000 Euro festgesetzt, für die obere Wohnung beträgt er 180 000 Euro. Ein Gutachten bescheinigt dem Haus einen guten Zustand. Als „betreibender Gläubiger“ ist die Sparkasse Krefeld angegeben, das heißt: Sie steht im Grundbuch ganz vorn.

Bei dem ersten Termin müssen mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes geboten werden, so will es der Gesetzgeber. Das spielt bei einem zweiten Termin keine Rolle, allerdings kann der erste Gläubiger das Verfahren einfach beenden, wenn nicht genug geboten wird.

Zu der Zwangsversteigerung geben Vauths Anwälte keine Stellungnahme ab. Das Krefelder Landgericht hatte sein Vermögen 2009 unter Verschluss genommen. Im Vorjahr bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese „Arrestierung“ seiner Mittel, da Vauth Fremdgelder von Mandanten abgehoben habe.

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