Blinde: Wählen mit Schablone und CD

Kreis Viersen. Blinde und sehbehinderte Menschen können für die NRW-Landtagswahl am 13. Mai Wahlhilfen anfordern. Darauf weist die Viersener Kreisverwaltung hin. Der Grund: Häufig können diese Wähler den Wahlzettel nur mit Hilfe einer Schablone auszufüllen.

Diese hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch Öffnungen können Blinde und Sehbehinderte ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. In Großdruck und Punktschrift sind Öffnungen gekennzeichnet.

Außerdem enthält das kostenlose Wahlhilfe-Paket eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung sowie die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise. Die Mitglieder der Bezirksgruppen und Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Ansonsten gibt es die Hilfen unter Tel. 01805/66 64 56 oder 02159/96 550.

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