Ordnungsamt: Gaststätte „Zur Dampflok“ darf draußen vorerst nicht servieren

Weil die Terrasse am Panoramaradweg ohne Baugenehmigung errichtet wurde, hat das Ordnungsamt die Außengastronomie untersagt.

Velbert. Seit 14 Jahren betreibt Nada Pribilovic (55) das Gasthaus „Zur Dampflok“ an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße. Zur Eröffnung des Panoramaradwegs, der direkt am Gasthaus vorbeiführt, hatte die Geschäftsfrau eine Idee, die sich auszahlte. Sie ließ eine Terrasse anlegen und lockte seitdem Fahrradfahrer in Scharen an. Die „Dampflok“ entwickelte sich zu einem der beliebtesten Ausflugslokale an der ehemaligen Trasse der Niederbergbahn.

Doch jetzt darf die Wirtin ihren Gästen vorerst draußen nichts mehr servieren. Die Stadt hat ihr die Außengastronomie verboten. „Und das ausgerechnet jetzt, wo das Wetter schön wird“, sagt Nada Pribilovic. Ihre Kunden könnten gar nicht glauben, dass sie ihr Bier oder ihre Cola nicht draußen in der Sonne trinken dürften. „Die glauben, ich hätte kein Geld mehr, um die Miete zu zahlen, oder dass ich Steuerschulden hätte“, sagt sie. Am 1. Mai hätten sich viele Radfahrer wieder aufs Rad geschwungen und wären weitergefahren, weil sie keine Lust hatten, drinnen zu sitzen.

Tatsächlich hat die Wirtin keine Genehmigung für einen Terrassenbetrieb. „Dafür muss ich eine Baugenehmigung beantragen. Das habe ich inzwischen gemacht“, sagt sie. Wann sie die Genehmigung bekommt, kann sie nicht sagen. „Mein Vermieter war bei der Stadt, da hat man ihm gesagt, dass es wohl sechs bis acht Wochen dauert.“ Eine Ausnahmeregelung bis zur Genehmigung der Außengastronomie wurde abgelehnt.

Nada Pribilovic befürchtet, dass nun auch noch ihr umsatzstärkster Tag des Jahres, der Vatertag in der kommenden Woche, ein finanzieller Flopp wird. „Das Wetter soll schön werden. Da wollen die Menschen draußen sitzen. Aber ich darf noch nicht einmal zulassen, dass die Leute mit ihrem Bier rausgehen.“ Dann würde sie eine saftige Geldstrafe riskieren. „Bis zu 10 000 Euro“, sagt sie.

Nach Angaben von Velberts Pressesprecher Hans-Joachim Blißenbach hat das Ordnungsamt Nada Pribilovic wiederholt darauf hingewiesen, „dass ihr ohne eine baurechtliche Genehmigung eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nicht erteilt werden kann“. „Ich dachte immer, das wäre längst erledigt. Ich hatte damit einen Architekten beauftragt“, sagt sie. Doch eine Genehmigung der Stadt gab es lediglich für einen Wintergarten. Der Architekt hatte es offenbar einfach vergessen, eine Baugenehmigung für die Terrasse zu beantragen.

Bei Kontrollen der Stadt im März sowie im April wurde Nada Pribilovic der weitere Außenbetrieb untersagt. Velberts Pressesprecher Blißenbach bestätigt, dass mittlerweile ein baurechtliches Verfahren für die Terrasse des Gasthauses laufe. „Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt werden“, sagt Blißenbach.

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