Freizeitgemeinschaft will keine Hilfe

SPD stellt Antrag auf städtische Übernahme von Einrichtungen.

Hilden. Zwei der insgesamt 25 Kindertageseinrichtungen in Hilden werden von der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte getragen: die integrative Tageseinrichtung Ellen Wiederhold, Schalbruch 31, und der Karnaper Regenbogen, Wilhelmine-Fliedner-Straße 2. Dort werden insgesamt 105 Kinder betreut — davon 26 mit Behinderung.

Diese Einrichtungen sind „durch den besonderen Einsatz der Vereinsmitglieder und Mitarbeiter und der langjährigen Erfahrung in dem Bereich Integration gut aufgestellt. Sowohl pädagogisch, räumlich als auch personell“. Das schreibt die Verwaltung in einer Stellungnahme zu einem Antrag der SPD. Die will prüfen lassen, „ob zur Entlastung der Freizeitgemeinschaft, die Kinder-Einrichtungen und der Abenteuerspielplatz in städtische Trägerschaft übernommen werden können“.

Nach einem mehrheitlich gefassten Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird die Verwaltung diesem Prüfauftrag nachkommen. „Bis Ende des Jahres werden wir alle Anträge zusammenführen und unser Ergebnis vorlegen“, sagt der zuständige Dezernent Reinhard Gatzke. „Alle Anträge“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch eine mögliche Zusammenarbeit zwischen der Freizeitgemeinschaft und der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle geprüft wird.

„Selbstverständlich wäre eine solche Maßnahme mit der Freizeitgemeinschaft abzustimmen“, heißt es im SPD-Antrag. Die ist von dem Vorschlag allerdings wenig begeistert: „Wir wollen alle Einrichtungen behalten, weil wir dort gute Arbeit geleistet haben“, sagt die Vorsitzende Helga Bruch. Ihr sind die Gründe für den SPD-Vorstoß schleierhaft, zumal eine Übernahme der Trägerschaft der Stadt keine finanziellen Vorteile bringen würde.

Die Gebäude der beiden Kindertageseinrichtungen sind Eigentum der Stadt. Gleiches gilt für das Gelände des Abenteuerspielplatzes (samt Spielhaus) an der Richard-Wagner-Straße. Seit einigen Jahren erhält die Freizeitgemeinschaft zudem einen freiwilligen Zuschuss der Stadt zur Übernahme des Trägeranteils an den gesetzlichen Betriebskosten der integrativen Kindertageseinrichtungen. Das sind zusammen mehr als 90 000 Euro.

Der Betrieb des Abenteuerspielplatzes wird über einen jährlichen Zuschuss, rund 242 000 Euro, finanziert. Eine Übernahme der Einrichtungen in städtische Trägerschaft wäre vor allem eine organisatorische Entlastung der Freizeitgemeinschaft.

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