Gericht In Falschgeld-Prozess fehlt der Beweis

Krefeld. „Es ist nicht eindeutig feststellbar, ob die Beschuldigte von dem Falschgeld wusste, mit dem sie bezahlte“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und zog damit seine Anklage wegen Geldfälschung in drei Fällen zurück.

Symbolbild

Symbolbild

Foto: dpa

Die 36-jährige Italienerin, die in Krefeld lebt, hatte in der Supermarkt-Filiale ihres Arbeitgebers drei Einkäufe mit gefälschten Fünfzig-Euro-Scheinen im Gesamtwert von 400 Euro getätigt. Auch wenn sie das Geld nicht selbst gefälscht, sondern vermutlich von ihrem Bruder aus Venlo bekommen habe, bleibe doch der Verdacht, dass sie zumindest geahnt habe, dass es sich um Falschgeld handelt, führte der Staatsanwalt aus. Dafür spreche ihr branchentypisches Verhalten, argumentierte er. So habe sie Ware für einen kleinen Betrag mit einem falschen Fünfziger bezahlt und sich anschließend einen weiteren Geldschein wechseln lassen.

Diesen Verdacht teile auch das Schöffengericht, aber der Beweis für die Absicht fehle, sagte der Richter und sprach die Frau frei. Sie selbst gab an, 400 Euro von einem ihrer Brüder und 350 Euro von einem Cousin aus Italien, der vorübergehend bei ihr wohnte, erhalten zu haben. Das Geld habe sie in einer Schatulle verwahrt, aber von falschen Scheinen nichts gewusst. „Ich wäre doch nicht so dumm gewesen, im Laden des eigenen Arbeitgebers mit Falschgeld zu zahlen“, argumentierte sie vor Gericht. Auch die Aussagen der Zeugen hatten keine Mitwisserschaft der Beschuldigten ergeben.

„Das Geld war sehr gut gefälscht“, sagte die Kassiererin und Arbeitskollegin der Beschuldigten. Die gefälschten Scheine waren erst beim Zählen aufgefallen. Die Angeklagte geriet in Verdacht, woraufhin ihr Vorgesetzter ihre weiteren Einkäufe kontrollieren ließ. Als sie wiederholt mit Falschgeld bezahlte, kündigte er ihr. In einem Fall „profitierte“ auch eine Nachbarin von dem Falschgeld.

Bei ihr habe sich die Angeklagte fürs Ausleihen des Autos und für die Mithilfe beim Umzug bedanken wollen und ihr beim gemeinsamen Einkauf zwei Gartenliegen an der Kasse bezahlt. Auch der Verteidiger der Frau hatte mangels Vorsatzes für Freispruch plädiert. Es sei schlimm genug, dass seine Mandantin den Job verloren habe, weil sie keinen Rechtsbeistand gehabt habe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort