Gericht entscheidet: Stadt darf City-Ambulanz schließen

Das Unternehmen muss laut dem Beschluss den Betrieb innerhalb von 14 Tagen einstellen.

Krefeld. Die Stadt darf der City-Ambulanz den Betrieb ihres privaten Rettungsdienstes in Krefeld verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit eine Verfügung der Ordnungsbehörde bestätigt.

Die Verwaltung hatte im vergangenen Jahr angeordnet, dass der Betrieb am Dießemer Bruch innerhalb von 14 Tagen eingestellt werden muss. Der Grund: Der Unternehmer und Eigentümer des privaten Rettungsdienstes war nach über Jahre andauernden Prozessen wegen Brandstiftung und Betrugs in einem besonders schweren Fall rechtskräftig verurteilt worden.

Dadurch, so die Stadt, weise er nicht mehr die Zuverlässigkeit auf, die das Rettungsdienstgesetz vom Betreiber eines privaten Rettungsdienstes fordert.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Februar diese Rechtsauffassung bestätigt hatte, gaben am Montag auch die Münsteraner Richter grünes Licht für die Schließung der City-Ambulanz. Laut dem Urteil ist damit die 14-tägige Frist in Gang gesetzt. Durch den Zeitpunkt der Urteilsverkündigung würde diese demnach am 18. Mai ablaufen.

Stadtsprecher Timo Bauermeister erklärte auf WZ-Anfrage, das Urteil sei gerade erst zugestellt und es stünden zunächst verwaltungsinterne Gespräche über die weitere Vorgehensweise an.

Er könne aber schon jetzt sagen, dass die Stadt bei einer Schließung des Unternehmens die Patiententransporte für eine Übergangszeit übernehmen könne. "Schon nach dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts haben wir Gespräche mit der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen geführt und sind deshalb vorbereitet."

Als dramatisch bezeichnen Dr. Nicolas Jüsten und Friedhelm Prinzen, die die Geschäfte der City-Ambulanz führen, die Situation. "Es steht nicht nur die Existenz eines Unternehmens, sondern von rund 30 Mitarbeitern auf dem Spiel", sagt Jüsten. Allein 17 Mitarbeiter seien fest und teilweise seit vielen Jahren bei dem privaten Rettungsdienst beschäftigt, so Prinzen.

Der Gründer der City-Ambulanz, auf dessen alleinigen Namen die Betriebsgenehmigung der City-Ambulanz läuft, hat ihnen die Geschäfte übertragen und sich aus dem operativen Geschäft nahezu vollständig zurückgezogen.

Das reicht dem Gericht aber nicht: Da er rechtskräftig verurteilt worden ist und damit nicht mehr die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit aufweise, werde der Betrieb ohne erforderliche Genehmigung betrieben, heißt es von den Münsteraner Richtern. Schließlich sei die einjährige Bewährungsstrafe für "ein gemeingefährliches Verbrechen" ausgesprochen worden.

Dass der Unternehmer weiterhin bestreitet, die Straftaten begangen zu haben, betonen auch Jüsten und Prinzen. "Deshalb ist am Amtsgericht Kleve ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. An dem Tag, als dort ein Aktenzeichen vergeben wurde, ist in Münster schnell der Beschluss geschrieben worden", sagt Nicolas Jüsten.

Das Strafverfahren sei über elf Jahre gelaufen. "In dieser Zeit haben wir 75.000 Transporte durchgeführt. Es gab keinerlei Beschwerden." Alle Mitarbeiter arbeiteten ohne Tadel. Er versteht nicht, dass die Betriebsgenehmigung nicht von dem Unternehmer auf eine Gesellschaft übertragen werde. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sei dies möglich.

Nachdem sie jetzt im Eilverfahren gescheitert sind, hoffen die beiden Ambulanz-Verantwortlichen, im Hauptsacheverfahren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht in etwa einem halben Jahr erfolgreich zu sein. Das ändert aber nichts daran, dass die Stadt jetzt den Betrieb in jedem Fall untersagen kann, bestätigen die beiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort