Freizeitpark am Elfrather See: Streit um Pacht

Gerald Wagener nennt weitere Gründe für die Absage: Der Zeitplan und die Preisvorstellungen der Stadt.

Krefeld. Nach der Absage des Projekts Freizeitpark am Elfrather See nennt Investor Gerald Wagener jetzt Gründe, warum er die Verhandlungen mit der Stadt abgebrochen hat: Ausschlaggebend sei der nicht mehr einzuhaltende Zeitplan sowie die aus seiner Sicht überzogenen Vorstellungen der Stadt über die Pachthöhe gewesen.

Man habe von Anfang an deutlich gemacht, dass man den Hochseilgarten spätestens im Frühsommer 2012 eröffnen möchte, um die Saison mitzunehmen. Eine Verschiebung um ein Jahr ließen andere Projekte der Auric-Gruppe, die die Kräfte ab November bänden, nicht zu, so Wagener. Dennoch würde man sich freuen, wenn die Ausschreibung weitergeführt werde. Man sei bereit, die bereits erstellten Pläne und Gutachten zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht urheberrechtlich geschützt seien.

Für die gesamte Fläche, nach dem kompletten Ausbau, habe man der Stadt eine jährliche Summe von 21 000 Euro angeboten. Marktüblich sei nach Auskunft des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in NRW maximal 4000 Euro. Wagener: „Unser Pachtangebot lag also mehr als fünfmal so hoch.“ Die Stadt hingegen habe zum Schluss 83 000 Euro gefordert.

Wagener weist darauf hin, dass die Investition seines Unternehmens das Gelände erst werthaltig gemacht hätte. Derzeit erziele die Stadt hier eine Summe von 4000 Euro pro Jahr — bei Aufwendungen von rund 100 000 Euro.

Ein weiteres Thema der Verhandlungen war eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln an die Bezirksregierung, welche die Stadt für die Umgestaltung des Elfrather Sees erhalten hat. Dies, so Wagener, habe man mit Hilfe von Verwaltungsrechtlern geprüft und für die erste Ausbaustufe (Kletterpark) ausgeschlossen. Danach hätte man genug Zeit gehabt, zu prüfen, inwieweit dies in der zweiten Ausbaustufe gegriffen hätte und gegebenenfalls abwarten können, so Wagener.

Beim Thema Lärmschutz habe man entsprechende Berechnungen eines Düsseldorfer Fachbüros erstellen lassen und diese auch der Stadtverwaltung und den interessierten Fraktionen von CDU und Grünen vorgestellt. Aus diesen Stellungnahmen habe sich eindeutig ergeben, dass für die Anwohner — auch unter Berücksichtigung von A 57 und Müllverbrennungsanlage — keine Abweichung von gesetzlichen Werten bestanden hätte.

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