Oberverwaltungsgericht Münster Zwei Grundschüler aus Düsseldorf klagen gegen Präsenzunterricht

Düsseldorf/Münster · Zwei Grundschüler aus Düsseldorf haben Angst vor einer Ansteckung und klagen deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den Präsenzunterricht.

 Das Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich mit einer Klage zweier Grundschüler aus Düsseldorf.

Das Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich mit einer Klage zweier Grundschüler aus Düsseldorf.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Nach Klagen auf Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Schulen muss das nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt auch über den umgekehrten Fall entscheiden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin von Mittwoch ist eine Beschwerde von zwei Grundschülern aus Düsseldorf gegen die NRW-Coronabetreuungsverordnung in Münster eingegangen. Die Schüler der 1. und 3. Klasse einer Grundschule haben Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und wehren sich gegen den Präsenzunterricht (Az.: 13 B 301/21.NE, Eingang am 2. März).

Noch anhängig am OVG ist die Klage von zwei Schülern aus Lüdinghausen im Münsterland. Sie fordern die Rückkehr zum Präsenzunterricht auch für ihre Jahrgangsstufen an einem Gymnasium. Außerdem muss das OVG über mehrere Klagen entscheiden, die sich gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske an Grundschulen richtet.

Nach sechs Wochen Distanzunterricht waren am 22. Februar mehr als 800 000 Schüler in NRW unter verschärften Schutzvorkehrungen in die Klassen zurückgekehrt. Allerdings galt das nur für Grund- und Förderschüler sowie Schüler aus Abschlussklassen und Berufskollegs. Wann das OVG über die Anträge entscheidet, ist derzeit offen.

(dpa)
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