Smartphone-Abos: Geld weg mit einem Klick

Über das Handy von Leon (12) bucht eine Firma die Rechnung für Abos ab 16 Jahren ab.

Düsseldorf. Frank Fiedler hat den weiten Weg aus Hattingen nach Düsseldorf zurückgelegt, um seinem Ärger Luft zu machen. Grund für die Aufregung des 48-Jährigen ist eine Telefonrechnung. Das Handy, um das es geht, wird von seinem Sohn Leon benutzt. Leon ist zwölf Jahre alt und geht in die fünfte Klasse. Laut Rechnung hat Leon im März drei SMS verschickt. Das allein wäre die Aufregung nicht wert.

Allerdings wurden Fiedler noch insgesamt 29,96 Euro für vier Abonnements abgebucht. Der Jugendschutzcode „FSK 16“, steht auf dem Papier. Und es ist nicht die erste Rechnung. Seit Mitte März bucht die Düsseldorfer Firma Net Mobile über die E-Plus-Telefonrechnung ab. Einfach nicht zu zahlen, funktioniert deshalb nicht.

„Als ich das gelesen habe, bin ich hinten ’rübergefallen“, erinnert sich Frank Fiedler an den Moment, als er den Brief öffnete. Zunächst stellte er seinen Sohn zur Rede, ob er die Abos bestellt hat. Leon schwor hoch und heilig, nichts angeklickt zu haben, bei dem Kosten angegeben waren. Zwar spielt er viel mit seinem Handy, aber er lädt sich nur Gratisspiele herunter, sagt Leon.

„Wie kann einem Zwölfjährigen ein Abo verkauft werden, das mit einer Altersbeschränkung von 16 Jahren gekennzeichnet ist?“, fragte sich Fiedler — und rief bei E-Plus an. Die Mitarbeiter verstanden Fiedler sofort. Net Mobile steht zumindest mit einzelnen Angeboten aus verschiedenen Sparten auf der internen „Roten Liste“ von E-Plus.

Das bestätigt Sprecher Jörg Borm auf Nachfrage der WZ. Auf der Liste sind „Firmen, die Angebote auf eine Art und Weise vertreiben, die wir nicht gut finden“, fährt Borm fort. E-Plus blockiert diese Sparten. Der Imageschaden durch solche Unternehmen trifft auch die Mobilfunkanbieter: „Es steht ja dann auf unserer Rechnung“, sagt Borm.

Net Mobile reagiert prompt. Die Abos werden gekündigt. Die Schuld weist das Unternehmen allerdings von sich. „Wir haben die Regularien zum Jugendschutz eingehalten“, sagt Pressesprecher Bernd Reinartz. Auf dem angeklickten Bild sei ein deutlicher Hinweis zu lesen gewesen, dass es sich um ein bezahlbares Abo handelt und der Nutzer 16 Jahre alt sein muss. „Der Vertragsinhaber ist in diesem Fall für uns der Vater“, sagt Reinartz. Es könne passieren, räumt er ein, dass man aus Versehen auf ein Werbebanner klickt. Jedoch bekomme der Nutzer dann eine SMS geschickt, die er bestätigen muss. Erst dann werde das Abo gültig.

Wer keine Probleme mit den sogenannten Drittanbietern haben möchte, kann bei seinem Mobilfunkunternehmen eine Sperre einbauen lassen. Dazu rät auch die Verbraucherzentrale (VBZ). „Gerade wenn die Han-dys von Kindern benutzt werden sollen, macht eine Drittanbietersperre Sinn“, sagt Thomas Bradler, Experte für Telekommunikation bei der VBZ. Ansonsten gilt laut Bradler: „Die Rechnung im Blick haben und im Fall des Falles die Abos direkt beim Drittanbieter kündigen.“

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