Erster Prozess um Rauchverbot

Justiz: Geschäftsführer der „Meerbar“ geht gegen ein Bußgeld vor und zieht vor Gericht. Ein Gast hatte sich beim Ordnungsamt beschwert.

Düsseldorf. Michael H. (Name geändert) schmeckte sein Essen nicht. Der Qualm aus dem Raucherbereich der Meerbar im Hafen vermieste ihm den Appetit - und die Laune. Er schrieb das Ordnungsamt an, beschwerte sich über das unkontrollierte Qualmen im Raucherclub. Das Ordnungsamt kam der Aufforderung nach - und wurde fündig. 100 Euro soll der Geschäftsführer der Meerbar wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz zahlen. Doch der 43-Jährige ist hartnäckig und zieht vor Gericht. "Wir sind uns keiner Schuld bewusst", so ein Sprecher der Brenngold Gruppe, zu der die Meerbar gehört.

Wenige Tage später eine erneute Beschwerde des Gastes: Er sei noch einmal im Lokal gewesen. Schon wieder habe er sich durch den Rauch gestört gefühlt und wieder sei er am Eingang nicht nach einem Mitgliedsausweis für den Raucherclub gefragt worden.

Das Amt erließ den Bußgeldbescheid, schickte danach noch einen weiteren in Höhe von 300 Euro. Laut Bescheid hatte das Ordnungsamt tatsächlich keine Kontrollen vorgefunden, die Raucher auf ihre Mitgliedschaft im Raucherclub prüfen. Auch das vorgeschriebene Schild, das die Bar als Raucherclub ausweist, sei schlecht zu erkennen gewesen. Die Betreiber der Meerbar jedoch weisen die Vorwürfe weit von sich: Es sei eine externe Firma mit den Kontrollen der Mitgliedsausweise betraut worden. Diese prüfe am Abend, wenn sich der Raucherbereich fülle, ob sich die Gäste bereits registriert haben oder sich noch registrieren müssen. Der Speiseraum im hinteren Bereich des Lokals sei Nichtraucherzone. Eine Lüftungsanlage sorge dafür, dass trotz fehlender Trennwände kein Qualm in den Speisebereich dringt.

Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann bezeichnet die Raucherclubs als Lücke im Nichtraucherschutzgesetz. Die Mitgliederlisten und Ausweise jedes Gastes in jedem Düsseldorfer Raucherclub zu kontrollieren, sei für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes fast unmöglich. Das Gesetz gehe ohnehin nicht von Schwerpunktkontrollen aus. "Aber natürlich kontrollieren wir Kennzeichnungen, Listen, Einlasskontrollen und Satzungen, wenn die Mitarbeiter ohnehin wegen Stichproben zum Jugendschutzgesetz in der Stadt unterwegs sind", erläutert Zimmermann. 2009 und 2010 seien insgesamt 13 Bußgeldbescheide verschickt worden. Doch zu einem Gerichtsprozess ist es bisher noch nicht gekommen.

Seit das Nichtraucherschutzgesetz am 1. Juli 2008 in Kraft trat, habe es auch in der Meerbar einige Beschwerden von Kunden gegeben. "Doch die Gäste haben uns informiert und nicht sofort das Ordnungsamt angeschrieben", sagt ein Mitarbeiter der Brenngold Gruppe. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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