Rechtsanwalt statt Ruhm: Fallstricke beim YouTube-Start

Regensburg (dpa/tmn) - Wer früher berühmt werden wollte, ging zum Fernsehen. Heute kann der Weg zum schnellen Ruhm ins Internet führen, zum Beispiel zur Videoplattform YouTube. Allzu sorgloses Hochladen von Videos kann dort aber zu Klagen oder teuren Abmahnungen führen.

Rechtsanwalt statt Ruhm: Fallstricke beim YouTube-Start
Foto: dpa

Seit seinem Start vor zehn Jahren hat die Videoplattform YouTube zahlreiche Stars produziert. Die geben dort zum Beispiel Schminktipps, machen Musik oder lassen sich beim Zocken über die Schulter schauen. Wer selbst mit Kamera und Internetzugang die Welt erobern will, sollte aber auf einige Fallstricke achten, warnt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola. Denn vom Urheber- bis zum Persönlichkeitsrecht kann es schnell Ärger um die eigenen Netz-Videos geben. Die wichtigsten Tipps im Überblick:

Persönlichkeitsrechte anderer achten:Ob Mitschüler, Eltern oder Passanten - Bewegte Bilder von anderen Menschen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese ihr Einverständnis gegeben haben. „Das geht auch formlos, also einfach mündlich“, sagt Sobola. „Wenn man es schriftlich hat, ist das aber natürlich sicherer.“ Minderjährige können ihr Einverständnis außerdem nicht selbst erklären, das ist Sache der Eltern. Bei etwas Älteren, zum Beispiel 16-Jährigen, kann die sogenannte Einsichtsfähigkeit aber auch so weit entwickelt sein, dass sie das selbst machen können.

Fremde Inhalte sind geschützt: Hintergrundmusik aus der Spotify-Playlist mag das eigene YouTube-Video schöner machen. Wer fremde Inhalte verwenden will, braucht dafür aber ein meistens teures Nutzungsrecht, egal ob es sich um Musik oder Filmausschnitte handelt. Ob es sich um ein privates oder geschäftliches Video handelt, ist dabei egal, sagt Sobola: „Das interessiert Juristen erst in zweiter Reihe, verboten ist beides.“ Bei geschäftlichen Videos, die also zum Beispiel mit Werbung verbunden sind, steigt nur der mögliche finanzielle Schaden einer Abmahnung.

Immer respektvoll bleiben: „Auch im Internet braucht das Miteinander einen gewissen würdevollen Rahmen“, sagt Sobola. Beleidigungen, Schmähungen und falsche Tatsachenbehauptungen sind in Netz-Videos daher genau so verboten wie anderswo. Das gilt natürlich auch für die Kommentare unter den Videos anderer Nutzer. Die Juristin rät: Am besten immer so verhalten, als wenn man mit dem Empfänger gerade beim Kaffee sitzt.

Nicht überall drauflosfilmen: Auf öffentlich zugänglichen Plätzen darf jeder so filmen, wie er will. „Passanten dürfen dabei aber nicht einzeln erkennbar sein“, warnt Sobola. Ansonsten braucht es wieder eine Einwilligung der Abgebildeten. In Geschäften oder Restaurants in Privatbesitz darf nur mit Erlaubnis gefilmt werden. Und auch in eigentlich öffentlichen Gebäuden, etwa Schulen, gibt es in der Regel eine Hausordnung, die Videoaufnahmen verbietet.

Auch die eigene Privatsphäre achten: Was jetzt noch cool und lustig ist, kann in einigen Jahren schon wahnsinnig peinlich sein. „Wenn Dinge einmal im Netz sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort wieder verschwinden, relativ klein“, sagt Sobola. Bevor Nachwuchs-Stars ihr neuestes Video hochladen, sollten sie sich daher einmal kurz vorstellen, wie sie den Inhalt wohl später finden würden - zum Beispiel in zehn Jahren, zum nächsten YouTube-Jubiläum.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort