Urteil im Telekom-Prozess im April 2011

Frankfurt/Main (dpa) - Im millionenschweren Anlegerschutzprozess gegen die Deutsche Telekom haben die klagenden Kleinaktionäre einen Dämpfer erhalten.

Die Vorsitzende Richterin Birgitta Schier-Ammann, machte klar, dass sie den von den Klägern angegriffenen Prospekt zum umstrittenen Börsengang des früheren Staatsunternehmens von Juni 2000 in mehreren Details für rechtmäßig hält. In dem Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt zeichnet sich ein Ende ab: Das Gericht setzte heute den 13. April 2011 als Urteilstermin fest.

In der Verhandlung handelte Schier-Ammann, die neue Vorsitzende des 23. Zivilsenats, die offenen Streitthemen im Eiltempo ab. Sie schloss sich ausdrücklich den früheren Bewertungen des Senats unter Vorsitz ihres inzwischen pensionierten Vorgängers Christian Dittrich an. Die Hoffnungen der Kläger auf eine Prozesswende verpufften so schnell.

In dem Verfahren verlangen rund 17 000 enttäuschte Kleinanleger von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste von rund 80 Millionen Euro. Sie halten dem früheren Staatsunternehmen schwere Fehler im Börsenprospekt vor. Anhand eines Musterverfahrens sollen grundlegende Rechtsfragen für die übrigen Klagen geklärt werden. Es gilt als sicher, dass die unterlegene Seite den Bundesgerichtshof anrufen wird. Auch eine weitere Verschiebung des Frankfurter Urteils ist noch möglich.

Die ersten Klagen zum umstrittenen Börsengang des früheren Staatsunternehmens von Juni 2000 stammen aus dem Jahr 2001. Eine endgültige Entscheidung ist aber noch in weiter Ferne.

Das Gericht ließ erkennen, dass es den Prospekt sowohl in der Frage der strittigen Immobilienbewertung als auch zum Erwerb des US-Mobilfunkers Voicestream für rechtmäßig hält, in dessen Folge der Kurs der „Volksaktie“ zusammenbrach. Offen sind Fragen nach der konzerninternen Verlagerung des US-Unternehmens Sprint sowie die Gesamtsicht auf den Verkaufsprospekt. Auch mehrere kleine, für sich nicht entscheidende Fehler könnten zusammen dazu führen, den Prospekt für falsch zu erklären, erläuterte Schier-Ammann.

Klägeranwalt Andreas Tilp sieht hingegen die angeblich bereits im Jahr 2000 bekannten Schadenersatzrisiken der Telekom aus dem ersten Börsengang im Jahr 1996 als „giftigsten Pfeil“ des Prozesses, der in jedem Fall vor dem Bundesgerichtshof landen werde.

Damals hatte die Staatsanwaltschaft Bonn Ermittlungen wegen Falschbilanzierung und Anlagebetrugs gegen die Telekom gestartet. Der Verdacht hatte sich bestätigt, das Verfahren war aber im Einvernehmen eingestellt worden. Die Telekom hätte nach Tilps Ansicht auf das Risiko hinweisen müssen. Ein Sprecher des Unternehmens bekräftigte hingegen, dass die Angaben im Prospekt korrekt seien.

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