Kind ohne Trauschein - Welche Dokumente Paare brauchen

Berlin (dpa/tmn) - Etwa jedes dritte Neugeborene in Deutschland kommt unehelich zur Welt. Damit unverheiratete Paare rechtlich mit Ehepaaren gleichgestellt sind, brauchen sie zwei Dinge: die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Sorgeerklärung.

Bekommt ein unverheiratetes Paar ein Kind, darf der Vater in der Erziehung rechtlich gesehen gar nichts bestimmen. „Das geht dann nur mit der Zustimmung der Mutter“, sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das heißt zum Beispiel: Er darf Sohn oder Tochter nicht bei der Kindertagesstätte anmelden, kann nicht über eine medizinische Behandlung entscheiden oder über das Geld auf dem Konto des Kindes, etwa wenn es geerbt hat.

In Deutschland betraf das 2012 ungefähr jedes dritte Neugeborene: Knapp 34 Prozent der in Deutschland geborenen Babys stammten im vergangenen Jahr aus einer Beziehung ohne Trauschein. In Ostdeutschland liegt der Anteil sogar bei fast 62 Prozent.

Damit unverheiratete Paare rechtlich mit Ehepaaren gleichgestellt sind, brauchen sie zwei Dokumente: Zunächst muss der Mann die Vaterschaft offiziell anerkennen. Dafür besorgt er sich beim Jugend- oder Standesamt eine sogenannte Anerkennung. „Damit wird aus dem biologischen Vater der rechtliche Vater“, erklärt Becker. Dann ist er mit dem Kind unterhaltsrechtlich und erbrechtlich verbunden.

Will er allerdings auch in der Erziehung mitbestimmen, braucht er zusätzlich die Sorgeerklärung. „Dann hat er das Recht auf die gemeinsame elterliche Sorge.“ Ein Recht zweiter Klasse sei das nicht. Mit beiden Dokumenten hat der Vater seinem Kind gegenüber die gleichen Rechte wie ein Vater, der mit der Mutter verheiratet ist.

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