Völkermord Ukraine verklagt Russland vor höchstem UN-Gericht

Kiew/Den Haag · Die Ukraine fordert Sofort-Maßnahmen gegen Russland. Deswegen hat das Land Klage beim Internationalen Gerichtshof eingereicht.

 Die Ukraine hat Russland verklagt.

Die Ukraine hat Russland verklagt.

Foto: dpa/Uncredited

Die Ukraine hat beim höchsten UN-Gericht eine Völkermordklage gegen Russland eingereicht. Die Ukraine fordert Sofortmaßnahmen gegen Russland, wie der Internationale Gerichtshof am Sonntagabend in Den Haag mitteilte. Die Ukraine beruft sich nach Angaben des Gerichts auf die Konvention gegen Völkermord. Russland habe „fälschlicherweise behauptet“, dass in Luhansk und Donezk Völkermord begangen werde und damit die Invasion begründet. Die Ukraine weise die Vorwürfe „mit Nachdruck“ zurück, geht aus der Anklageschrift hervor.

Das Gericht soll nun in einem Dringlichkeitsverfahren erklären, dass „Russland keine rechtliche Grundlage hat“, in und gegen die Ukraine vorzugehen. Ein Termin für eine Anhörung steht noch nicht fest. Zuvor hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj die Klage bereits über Twitter angekündigt.

In der Anklage beschuldigt die Ukraine Russland auch, „Taten von Genozid in der Ukraine zu planen“ und „absichtlich Menschen der ukrainischen Nationalität zu töten oder schwer zu verletzen.“ Das Gericht soll Sofortmaßnahmen anordnen, um die Verletzung der Rechte der Ukraine und seiner Bürger zu verhindern.

Gerichtsverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof sind meist langwierig. Bei einem Dringlichkeitsantrag kann eine Anhörung allerdings schon innerhalb weniger Wochen angesetzt werden.

Vor dem UN-Gericht läuft bereits ein Verfahren gegen Russland. Die Ukraine hatte das Land wegen der Besetzung der Krim und der Finanzierung russischer Separatisten und Waffenlieferungen angeklagt.

Der Internationale Gerichtshof soll Konflikte zwischen Staaten friedlich beilegen. Urteile sind bindend. Allerdings besitzt das Gericht keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, sein Urteil auch umzusetzen. Es kann dann den UN-Sicherheitsrat anrufen.

(dpa)
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