Experten: Nebeneinkünfte von NRW-Abgeordneten umfassend offenlegen
Die Rednerhonorare von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück in Millionenhöhe haben Kritik ausgelöst - und eine Debatte darüber, wo, wie genau und was Abgeordnete an Nebeneinkünften offenlegen sollen. Das NRW-Parlament hat dazu Experten angehört.
Düsseldorf (dpa). Experten haben eine weitgehende Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten in NRW empfohlen.
Die Transparenzregelungen für die Parlamentarier seien verbesserungswürdig, sagte der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete und NRW-Innenminister Burkhard Hirsch bei einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag. Es sei wenig sinnvoll, dass die Abgeordneten jährliche Nebeneinkünfte über 12 000 Euro nur der Landtagspräsidentin melden müssten. NRW solle sich an den Regelungen des Bundestags orientieren, wo ab 1000 Euro in drei Stufen veröffentlicht werde, riet Rechtsanwalt Hirsch.
Rednerhonorare des Bundestagsabgeordneten und SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück in Millionenhöhe hatten eine Debatte um striktere Regeln in Berlin und Düsseldorf ausgelöst. Auch Verwaltungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim empfahl den nordrhein-westfälischen Abgeordneten am Freitag strengere Vorschriften.
Für das Vertrauen in die Integrität der Mandatsträger sei Transparenz besonders wichtig. „Die Höhe von privaten Einkünften der Abgeordneten zu kennen, ist von großem öffentlichen Interesse.“ Es sei ein Privileg, neben dem Mandat einen Privatberuf ausüben zu dürfen, sagte von Arnim. Dafür müsse sich der Parlamentarier auch besondere Transparenzanforderungen gefallen lassen.
Hirsch betonte: „Transparenz ist nicht ein Gegner des freien Mandats, sondern schützt es.“ Eine Offenlegung diene nicht nur dem Wähler, sondern auch dem Abgeordneten, der damit ohne öffentliche Skandalisierung einen Beruf neben dem Mandat ausüben könne. Es müsse aber verhältnismäßig zugehen, berufliche Schweigepflichten und die Rechte Dritter dürften nicht angetastet werden. Professor Christoph Gusy von der Uni Bielefeld wies darauf hin, dass der „böse Anschein“ von Korruptionsanfälligkeit mit umfassender Transparenz ausgeräumt werden könne. „Es geht bei den Transparenzregelungen letztlich um die Glaubwürdigkeit des Parlaments.“