Dieselfahrverbote sorgen für Konfusion
Düsseldorfs Regierungspräsidentin hält sie eigentlich für unvermeidbar. Aber dann folgt am Abend die Rolle rückwärts.
Düsseldorf. Noch ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Düsseldorf nicht mal in der Offenlage. Aber am Montag erhielt die zuständige Projektgruppe neues Zahlenmaterial und den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs von der Bezirksregierung vorgelegt. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher (CDU) war sich angesichts der Datenlage schon im Vorfeld sicher: „Wir können wahrscheinlich nicht um Verbote bestimmter Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten herumkommen.“
Denn nach Einschätzung der Bezirksregierung reichen an einigen Stellen der Landeshauptstadt selbst alle denkbaren Maßnahmen zur Senkung der Konzentration von Stickstoffdioxiden (NO2) nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Dieselfahrzeuge machen einen Großteil der NO2-Emissionen aus. Aber nach der Sitzung der Projektgruppe teilte die Bezirksregierung am Abend völlig überraschend mit: „Nach heutigen Erkenntnissen sind Fahrverbote keine zwingende Notwendigkeit.“
Der Luftreinhalteplan wird ein ganzes Maßnahmenpaket enthalten, bei dem ein Dieselfahrverbot eigentlich eine wichtige Komponente sein sollte. Nach Radermachers Vorstellungen würde es aber nicht mit Inkrafttreten des Plans zum 1. April 2018 gelten. Man müsse Umstellungszeiträume festschreiben, so die Regierungspräsidentin. Sie sprach von einem halben Jahr. Im am Montag vorgelegten Entwurf des Maßnahmenkatalogs sind aber nach Angaben der Stadt Düsseldorf noch gar keine Detail-Informationen zum Zeitpunkt der Verbotseinführung und zu möglichen Ausnahmen enthalten. Ohnehin ist die Projektgruppe kein beschlussfassendes Gremium, sondern erarbeitet nur Maßnahmenvorschläge.