Bundestag nach Mammutprogramm in Sommerpause

Berlin (dpa) - Der Bundestag geht nach einer Mammut-Sitzungswoche in die Sommerpause. Unter anderem billigte das Parlament den Hilfsfonds für die Flutopfer im Höhe von acht Milliarden Euro.

Das Aufbauhilfegesetz und den zugehörigen Nachtragshaushalt für zusätzliche Schulden beschloss das Parlament einstimmig. Am Freitag nächster Woche wird der Bundesrat endgültig grünes Licht geben. Dann kann der Fonds starten. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil von 3,25 Milliarden Euro abzuzahlen.

In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause stellte das Parlament noch einen Rekord auf. Die Plenarsitzung am Donnerstag dauerte fast 16 Stunden und ging bis in den frühen Freitagmorgen. Erst um 0.52 Uhr war Feierabend.

Weitere wichtige Entscheidungen:

ATOMMÜLL: Nach über 35 Jahren Konzentration auf den Salzstock Gorleben wird ein neues Atommüll-Endlager gesucht. Eine 33-köpfige Bund-Länder-Kommission soll bis Ende 2015 Grundlagen und Kriterien für die Suche empfehlen. Bis Ende 2031 soll das Endlager bestimmt und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Kosten der Suche werden auf über zwei Milliarden Euro geschätzt.

BETREUUNGSGELD: Eltern, die vom 1. August an Anspruch auf Betreuungsgeld haben, können diese Leistung auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen. Das beschloss der Bundestag gegen heftigen Widerstand der Opposition. Erforderlich ist ein Vertrag mit einer Versicherung oder einer Bank. Der Staat bezuschusst die Geldanlage mit jeweils 15 Euro monatlich - maximal 360 Euro für den zweijährigen Bezug von Betreuungsgeld.

EHEGATTENSPLITTING FÜR HOMO-PAARE: Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag die steuerliche Gleichstellung vom homosexuellen Paaren. Das bislang Eheleuten vorbehaltene - steuersenkende - Ehegattensplitting gilt damit künftig auch für eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Die Ausweitung schlägt mit etwa 55 Millionen Euro jährlich zu Buche.

INTERNET: Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Schätzungen zufolge betrifft dies mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Es handelt sich um sogenannte „verwaiste“ Werke.

JUSTIZ/GESUNDHEITSWESEN: Korruption im Gesundheitswesen soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dazu sollen Staatsanwälte mehr Möglichkeiten erhalten, wegen Bestechlichkeit und Bestechung in Praxen und Kliniken zu ermitteln. Der rot-rot-grünen Mehrheit im Bundesrat geht die Regelung allerdings nicht weit genug.

GESUNDHEIT: Mit 240 Millionen Euro jährlich mehr und damit doppelt so viel als bisher sollen die Krankenkassen die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise animieren. Das Präventionsgesetz könnte allerdings im Bundesrat gestoppt werden.

GENITALVERSTÜMMLUNG: Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen wird in Deutschland künftig mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft. Bislang wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet.

ZWANGSPROSTITUTION UND MENSCHENHANDEL: Eine Änderung des Gewerberechts soll die Zwangsprostitution in Deutschland eindämmen - und zwar durch Einführung einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber. Ob die Neuregelung die Hürde im Bundesrat nehmen kann, ist fraglich.

MANAGERGEHÄLTER: Wegen der Empörung über ausufernde Managergehälter gibt es künftig zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen. Künftig soll die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands und nicht mehr allein der Aufsichtsrat entscheiden. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter gibt es allerdings nicht.

KRIMINALITÄT: Im Kampf gegen Steuerbetrug arbeitet Deutschland künftig enger mit den USA zusammen. So sollen Banken beiderseits des Atlantik regelmäßig Daten zur Besteuerung erheben und automatisch übermitteln. Dies soll verhindern, dass Steuerbetrüger über Finanzinstitute im Ausland den Fiskus zu Hause hintergehen.

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