Ärger um die Mütterrente

Viele Adoptiveltern fühlen sich benachteiligt - Regierung hält an Pauschalregelung fest

Ärger um die Mütterrente
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Die Bundesregierung plant keine Korrekturen, um die Benachteiligung von Adoptiveltern bei der Mütterrente zu beseitigen. "Änderungen sind nicht angedacht", erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Linke im Bundestag haben entsprechende Nachbesserungen angemahnt.

Seit dem 1. Juli ist die höhere Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, jetzt in Kraft. Doch manche gehen leer aus und ärgern sich darüber. So wie Bettina von Kleist in Berlin. Die 65jährige Buchautorin hatte am 8. Oktober 1982 einen Jungen zu sich genommen, der zu diesem Zeitpunkt ein Jahr und fünf Monate alt war. Die Rentenversicherung teilte Ihr jedoch mit, dass das Adoptivkind bei der Mütterrente nicht berücksichtigt werden könne, weil es erst nach dem ersten Lebensjahr in die neue Familie kam. "Dieser Umstand trifft nicht nur mich, sondern auch viele andere Adoptiveltern", klagt von Kleist. Die genaue Zahl ist allerdings unbekannt. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 1500 Kinder von fremden Familien adoptiert.

Tatsächlich ist für die rentenrechtliche Anrechnung der Erziehungszeiten das Geburtsdatum des Kindes maßgebend. Für vor 1992 geborene Kinder sind jetzt grundsätzlich die ersten 24 Lebensmonate entscheidend. Bis zum 1. Juli waren es nur die ersten zwölf. Dafür bekommen Mütter nun zwei Rentenpunkte gut geschrieben, anstatt nur einen. In den alten Bundesländern entspricht das derzeit 28,61 Euro und in den neuen Ländern 26,39 Euro mehr Rente. Im Kleingedruckten unterscheidet das neue Gesetz allerdings zwischen Müttern, die bereits vor dem 1. Juli Rente bezogen haben und solchen, die danach in den Ruhestand gehen. Bei so genannten Bestandsrentnern, die für ihr vor 1992 geborenes Kind schon Rente beziehen, wird das zweite Kinderziehungsjahr pauschal anerkannt.

Bei künftigen Rentnern erfolgt eine genaue Berechnung unter Berücksichtigung der ersten beiden Lebensjahre des Kindes. Diese unterschiedliche Behandlung führt zu dubiosen Effekten: Eine Bestandrentnerin, die ihr Adoptivkind zum Beispiel mit dem 13. Lebensmonat bei sich aufgenommen hatte, profitiert nicht von der Mütterente, während die leibliche Mutter, die das Kind nur in den ersten zwölf Monaten erzogen hat, einen zweiten Rentenpunkt als Aufschlag bekommt.

Dagegen erhält eine Adoptivmutter unter den gleichen Ausgangsbedingungen, die aber noch nicht Rente ist, zumindest die restliche Kinderziehungszeit gutgeschrieben. Ginge Bettina von Kleist, die ihr Adoptivkind im Alter von einem Jahr und fünf Monaten zu sich nahm, also erst demnächst in den Ruhestand, bekäme sie einen Teil des zweiten Lebensjahres ihres Adoptivkindes, nämlich sieben Monate, rentensteigernd berücksichtigt. Weil sie aber schon seit Mai Rentnerin ist, hat sie nichts davon.

Noch ärgerlicher aus Sicht von Adoptiveltern dürfte es sein, wenn das Kind obendrein noch von seiner leiblichen Mutter vernachlässigt wurde. Denn auch sie bekommt im Grundsatz mehr Mütterente. Bei der pauschalen Regelung wird nämlich nicht geprüft, wer das Kind wann genau erzogen hat. Vielmehr gibt es den Rentenzuschlag für diejenige, die im zwölften Monat nach der Geburt des Kindes eine Kindererziehungszeit im Computer der Rentenversicherung gespeichert bekam. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit der Notwendigkeit eines praktikablen Verwaltungsverfahrens. Eine individuelle Prüfung oder Neuberechnung der Renten von insgesamt 9,5 Millionen Bestandsrentnern, die vor 1992 geborene Kinder haben, "wäre zeitnah nicht umsetzbar gewesen", heißt es in einer Stellungnahme.

"Die Pauschalisierung führt zu einem hohen Maß an Ungerechtigkeit", kritisiert dagegen Jochim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Der Rentenexperte der Linken, Matthias Birkwald, schlägt in die gleiche Kerbe: "Dass Adoptiveltern, die ein Kind im zweiten Lebensjahr erzogen haben, keinen Cent Mütterrente erhalten, ist durch nichts zu rechtfertigen". Nötig sei eine Regelung, die den Adoptiveltern genauso gerecht werde wie den Interessen der Rentenversicherung an einer praktikablen Berechnung der Mütterrente, sagt Birkwald.

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