Das Ende der Posse um das Meldegesetz

Bürger müssen künftig vorher gefragt werden, ob ihre Daten weitergegeben werden dürfen.

Berlin. Künftig dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Unternehmen weitergeben, wenn die Betroffenen zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Mit dieser Änderung des sogenannten Meldegesetzes, auf die sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigt hat, endet eine monatelange Polit-Posse, die für viel öffentliche Empörung gesorgt hatte.

Im Zuge der Föderalismusreform waren die melderechtlichen Kompetenzen der Länder auf den Bund übergegangen. Deshalb wurde im Juni 2012 mit dem Meldegesetz erstmals eine bundeseinheitliche Regelung verabschiedet. Allerdings vor fast leeren Rängen im Bundestag, weil zu dieser Zeit gerade das Fußball-EM-Spiel Deutschland gegen Italien lief. Und mit einer entscheidenden Änderung: Schwarz-Gelb hatte in letzter Minute die Einwilligung zur Datenweitergabe in eine Widerspruchslösung umgewandelt. Demnach müsste ein Betroffener gegen die Weitergabe seiner Daten selbst aktiv werden und ein Veto einlegen. Diese Änderung und die Art und Weise ihres Zustandekommens waren Auslöser heftigen Streits.

Nun ist praktisch alles zurück auf Anfang. Die Widerspruchslösung wurde wieder gestrichen und durch die anfängliche Einwilligungslösung ersetzt. Demnach soll ein Betroffener für die Datenweitergabe entweder seine generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären, oder aber das Unternehmen, das sie nutzen will, holt sein Einverständnis im Einzelfall ab. Meldeämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei Verstößen der Daten-Nutzer wird ein Bußgeld fällig. Außerdem dürfen die Daten nur für den Zweck genutzt werden, für den sie übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.

Nach der am Donnerstag geplanten Abstimmung im Bundestag soll der Bundesrat die Neuregelung am Freitag billigen. Damit ist das Gesetz unter Dach und Fach. Im Kleingedruckten steht aber, dass es erst am 1. Mai 2015 in Kraft tritt. Bis dahin gelten die unterschiedlichen Bestimmungen der Länder. Hintergrund: Zur Umsetzung benötigen die Meldebehörden eine veränderte Software, deren Entwicklung öffentlich ausgeschrieben werden muss. Die neue Software kann erst nach einer Testphase starten. Zudem ist noch eine Rechtsverordnung zur Höhe der Bußgelder notwendig.

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