Verfassungsänderung Streit um Anti-Terror-Politik: Pariser Justizministerin tritt zurück

Paris (dpa) - Frankreichs Justizministerin Christiane Taubira ist aus Protest gegen die nach den Pariser Terroranschlägen angekündigte Verfassungsänderung zurückgetreten.

Verfassungsänderung: Streit um Anti-Terror-Politik: Pariser Justizministerin tritt zurück
Foto: dpa

„Ich verlasse die Regierung wegen eines großen politischen Dissenses“, sagte Taubira am Mittwoch. Die 63-Jährige hatte sich mehrfach gegen die Pläne von Präsident François Hollande ausgesprochen, verurteilten Terroristen die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sie noch einen weiteren Pass haben.

Vom Élyséepalast hieß es, Taubira habe sich mit Hollande auf die Notwendigkeit verständigt, ihr Amt zum Beginn der parlamentarischen Beratungen über die Verfassungsänderung am Mittwoch abzugeben. Die Aberkennung der Nationalität und weitere Maßnahmen zum Kampf gegen den Terror hatte Hollande nach den islamistischen Anschlägen vom 13. November angekündigt, bei denen 130 Menschen ermordet wurden.

„Manchmal heißt Widerstehen bleiben, manchmal heißt Widerstehen gehen“, schrieb Taubira auf Twitter. „Aus Treue zu sich, zu uns. Damit Ethik und Recht das letzte Wort haben.“

Zu ihrem Nachfolger wurde der Sozialist Jean-Jacques Urvoas ernannt, bislang Vorsitzender des Rechtsausschusses der Nationalversammlung. Der 56-Jährige hatte im vergangenen Jahr unter anderem eine führende Rolle bei der Verabschiedung des neuen Geheimdienstgesetzes.

Taubira galt als Ikone des linken Flügels in der Regierung. Im Rampenlicht stand sie vor allem als engagierte Verfechterin des Gesetzes, mit dem Frankreich die Ehe für Homosexuelle öffnete. Es wurde nach erbitterten Auseinandersetzungen und Massenprotesten von Gegnern im Frühjahr 2013 angenommen.

Taubira hatte die Aberkennung der Staatsbürgerschaft als nicht wünschenswert bezeichnet, da ihre Wirksamkeit „absolut lächerlich“ sei. Sie hatte jedoch bislang stets betont, trotzdem für die Regierung das Gesetzesprojekt im Parlament vertreten zu wollen.

Im Rechtsausschuss der Nationalversammlung, der am Mittwoch die Beratungen über die Verfassungsänderung begann, machte Premierminister Valls einen Schritt auf die Kritiker zu. Der explizite Verweis auf die Zweistaatler soll nun doch nicht mehr auftauchen - er war als Stigmatisierung kritisiert worden.

Allerdings verwies er zugleich auf das Verbot, Menschen zu Staatenlosen zu machen. Eine entsprechende internationale Konvention werde Frankreich ratifizieren. Damit wären de facto also trotzdem nur Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften betroffen. Zugleich kündigte Valls an, dass in einem weiteren geplanten Gesetz dafür gesorgt werden solle, dass gewisse Bürgerrechte auch Verurteilten mit nur einer Nationalität aberkannt werden.

Bislang kann die französische Staatsbürgerschaft bereits denjenigen aberkannt werden, die sie erst im Laufe ihres Lebens erhalten haben. Wer als Franzose geboren wird, kann sie nicht verlieren - auch wenn er noch einen weiteren Pass hat. Dies würde sich nun ändern.

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