Orban will im Streit mit EU „Argumente“ hören

Budapest/Straßburg (dpa) - Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban ist im Konflikt mit der Europäischen Union (EU) wegen mehrere Gesetzesänderungen zu keinem schnellen Einlenken bereit.

„Wir sind bereit, jeden einzelnen (Kritik-)Punkt zu diskutieren, doch dafür brauchen wir nicht politische Meinungen, sondern Argumente“, sagte er am Donnerstag nach einem Bericht der Nachrichtenagentur MTI vor Journalisten in Budapest. Wenn die Argumente der EU überzeugend seien, dann gebe es für seine Regierung keinen Grund, sie nicht zu akzeptieren und nicht entsprechend zu handeln.

Die EU-Kommission hatte am Mittwoch in Brüssel bekanntgegeben, dass sie am 17. Januar über mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn entscheiden wolle. Das Gremium mutmaßt, dass vor allem drei jüngst beschlossene Gesetze gegen geltendes EU-Recht verstoßen könnten: Ein Gesetz über die Zentralbank, ein Gesetz über die Senkung des Rentenalters von Richtern von 70 auf 62 Jahre sowie ein Gesetz über die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte den Rechts-Konservativen Orban noch vor den entscheidenden Abstimmungen im Parlament von der Annahme dieser Gesetze abgeraten. Wegen der Zweifel an der Unabhängigkeit der Zentralbank haben die EU und der Internationale Währungsfonds auch Verhandlungen mit Budapest über Finanzhilfen für das von der Staatspleite bedrohte Land ausgesetzt.

Der Europarat forderte die Regierung Orban am Donnerstag eindringlich zur Achtung von Meinungs- und Religionsfreiheit auf. Man sei „ernsthaft besorgt“ über Einschränkunken der Unabhängigkeit der Justiz, der Meinungs- und der Religionsfreiheit, heißt es in einem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Brief des Menschenrechtsbeauftragten des Rates, Thomas Hammarberg, an den ungarischen Außenminister Janos Martonyi.

Hammarberg verwies auf das neue Gesetz über Gewissens- und Religionsfreiheit, das zahlreichen Glaubensgemeinschaften den Status als Kirche entzieht. Um den Kirchen-Status mit den entsprechenden Vorteilen wiederzuerlangen würden den Glaubensgemeinschaften „schwerwiegende juristische und administrative Hindernisse in den Weg gelegt“, heißt es.

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