Amtsgericht Teilnehmer von AfD-Abend soll Demonstranten absichtlich angefahren haben

Köln · Ein 23 Jahre alter Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung in Köln soll nach dem Ende eines Wahlkampfabends absichtlich in eine Gruppe Menschen gefahren sein.

 Nordrhein-Westfalen, Köln: Der Angeklagte wartet auf den Beginn des Prozesses im Amtsgericht. Dem angeklagten wird vorgeworfen, mit seinem Wagen in eine Gruppe von Menschen gefahren zu sein, die gerade die Straße überquerte.

Nordrhein-Westfalen, Köln: Der Angeklagte wartet auf den Beginn des Prozesses im Amtsgericht. Dem angeklagten wird vorgeworfen, mit seinem Wagen in eine Gruppe von Menschen gefahren zu sein, die gerade die Straße überquerte.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Seit Mittwoch steht der Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht vor dem Amtsgericht. Sein Anwalt erklärte die Aktion mit Notwehr.

Der Vorfall hatte sich im April 2019 ereignet. Laut Anklageschrift fuhr der 23-Jährige mit seinem Wagen auf einen Rollstuhlfahrer und fünf bis sechs weitere Gegendemonstranten zu, als sich diese auf einem Fußgängerüberweg an einer zunächst grünen und dann auf Rot gesprungenen Ampel befanden. Zunächst soll er mit seinem Auto den Assistenten des Rollstuhlfahrers touchiert haben. Daraufhin habe er zurückgesetzt und sei „zielgerichtet“ auf einen 30-Jährigen zugefahren, so die Anklage. Rund zehn Meter habe er ihn auf der Motorhaube mitgeschleift und dabei leicht verletzt. Gebremst habe er nicht, erläuterte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben aushilfsweise für die AfD in einer Enquetekommission des NRW-Landtags mitarbeitet, erklärte, dass er nach der Veranstaltung nur unter Polizeischutz zu seinem Auto habe zurückkehren können. An der Ampel sei er von der Gruppe bedroht worden. Sein Verteidiger sagte: „Mein Mandant ist absichtlich in Notwehr auf den Zeugen zugefahren.“

Das Opfer bestritt eine Bedrohung und sagte, der Angeklagte sei mit „Knallgas“ auf ihn zugefahren. Instinktiv habe er noch auf die Motorhaube springen und sich in einer Kurve seitlich abrollen können. Weitere Zeugen stützten diese Version.

Das Verfahren wurde auf den 4. Dezember vertagt. Dann soll unter anderem ein weiteres Beweisvideo angesehen werden.

(dpa)
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