Spielplätze, Gottesdienste, Museen Corona-Regeln: Was ist neu? Was kommt? Was gilt weiterhin?

Berlin · Bei der letzten Schaltkonferenz vor zwei Wochen wurden zum ersten Mal Lockerungen beschlossen. Dieses Mal gibt es zumindest kleinere Erleichterungen - zum Beispiel für Eltern und ihre Kinder.

 Museen, Zoos und Ausstellungen sollen in allen Bundesländern unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Museen, Zoos und Ausstellungen sollen in allen Bundesländern unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Foto: dpa/Martin Gerten

Regelmäßig beraten Bund und Länder gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise - auch am Donnerstag trafen sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Schaltkonferenz und trafen neue Absprachen.

Wichtig bei allem, was ab jetzt anders ist, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben.

DAS IST NEU:

- Die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben bleiben vorerst weitgehend bestehen. Kanzleramtschef Helge Braun hatte einen Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt.

- Spielplätze sollen unter Auflagen wieder öffnen. Einen einheitlichen Zeitpunkt für die Öffnung gibt es nicht, in Berlin sind die Plätze zum Beispiel schon wieder offen.

- Gottesdienste und Gebetsversammlungen sollen wieder zugelassen werden - unter besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes. Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste sollen im kleinen Kreis möglich sein.

- Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbetten und Kapazitäten für Corona-Patienten frei halten.

- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.

DAS KOMMT UND WAR SCHON BEKANNT:

- Schon seit dem vorherigen Treffen ist bekannt, dass Friseure ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

- Passagiere der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaften müssen ab dem 4. Mai einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

DAS WURDE VERTAGT:

- Bis 6. Mai soll ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas kommen. Länder wie Sachsen-Anhalt, das Saarland oder Bremen planen bislang für den Montag die Rückkehr bestimmter Schülergruppen.

- Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der ausgesetzten Fußball-Bundesliga und des Vereinssports wurde vertagt. Das Thema dürfte bei der Schalte kommenden Mittwoch Thema sein.

DAS GILT WEITERHIN:

- In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

- Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen. In einigen Bundesländern können größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche reduzieren und dann ebenfalls aufsperren. Für Buch-, Auto- und Fahrradhändler gilt die Quadratmeter-Begrenzung nicht.

- Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

- Bars, Kneipen und Diskotheken sind weiterhin geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.

- Studierende sind in Deutschland digital ins Sommersemester gestartet, mit Vorlesungen und Seminaren per Videostream.

- Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung gilt bis 18. Mai.

- Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum entweder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.

- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind nicht erlaubt.

- Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.

- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich.

- Alle Betriebe und besonders solche mit Publikumsverkehr sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.

WEITERE EMPFEHLUNGEN:

- Soweit als möglich zu Hause bleiben

- Seltener und möglichst zu Zeiten mit wenig Andrang einkaufen gehen

- Wichtige Hygieneregeln beachten wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen

- Husten und niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge

- Körperkontakt mit anderen Personen wie Umarmungen und Händeschütteln vermeiden

- Möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern besser Fahrrad oder Auto nutzen

- Zur Information nur gesicherte Quellen nutzen

- Hilfe für ältere oder chronisch kranke Menschen anbieten, etwa in dem man für sie einkauft

- Bei Corona-Symptomen nicht direkt zum Arzt fahren, sondern vorher telefonischen Kontakt mit der Praxis oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) aufnehmen

(dpa)
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