Schuldunfähigkeit? Polizei schoss auf Angreifer: 30-Jähriger soll in die Psychiatrie

Wuppertal · Die Auseinandersetzung, die im Juni in der Elberfelder Innenstadt stattfand, landet jetzt vor dem Wuppertaler Landgericht. Die Ermittlungen gegen drei Polizeibeamte wurden vor einer Woche eingestellt.

Beamte der Kriminaltechnik sicherten in Wuppertal Spuren, nachdem dort mehrere Polizisten am Pfingstsonntag (5. Juni) auf einen Verdächtigen geschossen hatten.

Beamte der Kriminaltechnik sicherten in Wuppertal Spuren, nachdem dort mehrere Polizisten am Pfingstsonntag (5. Juni) auf einen Verdächtigen geschossen hatten.

Foto: dpa/David Young

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der 30-Jährige soll im Juni eine Frau mit einem Messer bedroht haben, indem er Stich- und Schlagbewegungen auf Höhe ihres Kopfes ausführte. Sei sei geflohen.

Herbeigerufene Polizisten sollen den Mann aufgefordert haben, stehen zu bleiben. Nach Abgabe eines Warnschusses habe er sich auf eine Parkbank gesetzt – und ein 18 Zentimeter langes Messer aus seinem Rucksack geholt. Damit habe er die Polizisten bedroht. Außerdem habe er einen Nunchaku, eine japanische Schlagwaffe, in Richtung einer Polizistin geworfen, die ausweichen konnte. Der 30-Jährige habe eine Pistole, die zwar nicht echt war, aber so aussah, aus dem Rucksack gezogen und auf die Polizisten gerichtet.

Die Beamten gaben mehrere Schüsse auf den Beschuldigten ab, er wurde unter anderem am Oberschenkel, Becken, an der Hand und Schulter getroffen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Zur Tatzeit sei er schuldunfähig gewesen.

Die Gerichtsverhandlung am Wuppertaler Landgericht beginnt am Montag, 28. November. Es sind zwei weitere Termine angesetzt, eine Entscheidung könnte am 19. Dezember fallen.

Die Ermittlungen gegen die Polizisten, die auf den 30-Jährigen geschossen hatten, wurden eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft vor einer Woche mit. Die Ermittlungen wurden aus Neutralitätsgründen in Hagen geführt. Die Polizei kam zu dem Ergebnis, dass für die Beamten nicht erkennbar gewesen sei, dass es sich um eine unechte Pistole handelte.

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