Neues Gutachten zum Unglück im Neuenhof

Experte hält Tod des Jungen (7) durch Ertrinken für wahrscheinlich. Anwalt rechnet mit Anklage gegen Aufsichtspersonen.

Wuppertal. Im Fall des am 6. Juli 2009 im Freibad Neuenhof verunglückten 7-Jährigen aus Velbert gibt es ein neues Gutachten zur Todesursache. Es steht fest, dass der Grundschüler keine organische Vorerkrankung hatte. Plötzlicher Herztod oder Fremdverschulden sind ebenfalls nicht nachweisbar. Nach dem Ausschlussverfahren scheint damit vieles auf Ertrinken als Todesursache hinzudeuten.

Die Staatsanwaltschaft hält sich mit der Bewertung zurück. Der Tod durch Ertrinken sei wahrscheinlicher geworden, hieß es am Donnerstag. Der Anwalt der Familie des Jungen, Oguz Özkan, sieht sich dagegen bestätigt. Er geht davon aus, dass der Junge ertrunken ist, was das Aufsichtspersonal hätte bemerken und verhindern müssen. Özkan: "Dieser traurige Fall muss gerichtlich geklärt werden. Ich rechne fest damit, dass Anklage erhoben wird."

Wie berichtet, wird gegen die damalige Bad-Aufsicht - eine ausgebildete Rettungsschwimmerin - und die beiden Betreuer der 12-köpfigen Schülergruppe aus Velbert ermittelt. Bei den Betreuern handelt es sich um einen erfahrenen Schwimmlehrer und einen ehemaligen Fußballer des WSV.

Die beiden Männer sollen gewusst haben, dass es in der Gruppe Nichtschwimmer gab - das spätere Opfer und dessen Zwillingsbruder. Deshalb habe man am Unglückstag die Kinder nach der Ankunft im Schwimmbad ans Becken gewöhnt. Die Nichtschwimmer sollen keine Schwimmflügel getragen haben.

Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob Anklage erhoben wird. Erst sollen auch die Beschuldigten Gelegenheit haben, sich zum neuen Gutachten zu äußern.

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