Gutachter hält Daniel B. für voll schuldfähig

Prozess um getötete Freundin (15) und deren Mutter: Nächste Woche wird plädiert.

Wuppertal. Weil er seine Freundin (15) und deren Mutter (53) erstickt haben soll, muss sich der 31-jährige Daniel B. vor dem Landgericht verantworten. Im Fall des Mädchens geht die Staatsanwaltschaft von Totschlag, im Fall der Mutter von Mord aus. Damit droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe (die WZ berichtete).

Am Dienstag stellte der psychiatrische Gutachter keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit beim Angeklagten fest. Für eine Sicherungsverwahrung gebe es jedoch keine rechtlich vertretbare Grundlage.

B. sei kein Pädophiler, habe sich aber als 30-Jähriger von den Launen einer 15-Jährigen abhängig gemacht. Die Harmonie in der laut Gutachten "nicht altersadäquaten Beziehung" habe sich auf Sex beschränkt. Ein sexuelles Motiv für die Tat habe es allerdings nicht gegeben. Auch die angebliche und bislang nicht bewiesene Alkoholisierung vor der Tat schließt der Psychiater als Schuldminderungsgrund aus.

Im Gespräch mit dem Psychiater soll B. die Tat als "Explosion" beschrieben haben. Der aufgestaute Frust über die angebliche Prügel des Vaters sowie berufliche und private Misserfolge seien aus ihm herausgebrochen. "Es hätte jeden treffen können", soll B., der von Mini-Jobs und Hartz IV lebte, gesagt haben.

Komplexe ziehen sich wie ein roter Faden durchs Leben des Angeklagten. In der Schule soll er gehänselt worden sein, weil er wegen einer Nierenerkrankung jahrelang Windeln und Einlagen tragen musste. Der Vater soll ihn geschlagen und einen Versager genannt haben - so wie das spätere Opfer, seine erst 15 Jahre alte Freundin.

Nächste Woche werden die Plädoyers von Staatsanwalschaft, Verteidigung und Nebenklage erwartet. Die Urteilsverkündung ist für den 26. November geplant.

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