Inzidenz unter 50 Weitere Lockerungen ab Montag möglich

Kreis Viersen · Auch drinnen wäre dann wieder mehr erlaubt für private Treffen, Gastronomie, Kultur, Sport und Einzelhandel.

 Wenn die Inzidenz unter 50 bleibt, sind ab Montag weitere Öffnungen im Kreis Viersen möglich.

Wenn die Inzidenz unter 50 bleibt, sind ab Montag weitere Öffnungen im Kreis Viersen möglich.

Foto: dpa/Christophe Gateau

. Am Dienstag nach Pfingsten hat der Kreis Viersen erstmals wieder einen Inzidenzwert von unter 50 gemeldet. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnten im Kreis Viersen die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen anstehen.

Dazu muss die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagenden Schwellenwert 50 unterschreiten. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Danach war der Kreis am 24. Mai das erste Mal unter 50. Dieser Tag werde aber nicht mitgezählt, so der Kreis. Somit könnten frühestens ab Montag, 31. Mai, um 0 Uhr die neuen Lockerungen gelten. Und die sehen Folgendes vor:

Treffen sind wieder mit bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich. Private Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal 100 Personen sind zulässig, in Innenräumen mit höchstens 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis. In Einzelhandel werden keine Tests mehr benötigt. Ein Kunde pro zehn Quadratmeter darf eingelassen werden. Gastro-Betriebe dürfen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis öffnen, die Kapazitätsbegrenzung bei Hotels entfällt. Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind wieder zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan).

Sport im Freien ist ohne Personen­begrenzung erlaubt, Hallensport/Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung. Kontaktsport innen geht nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Zuschauer unter freiem Himmel sind auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen). Zuschauer in Innenräumen sind nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis gestattet, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen.

Freibädern dürfen Öffnen, Zugang mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung. Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen wird wieder möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis. Für Zoos, ÖPNV und körpernahe Dienstleistungen bleiben die Regeln wie gehabt.

Nachweise für geimpfte
und genesene Personen

Für vollständig geimpfte und genesene Personen sieht die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mittlerweile ja eine Gleichstellung mit negativ Getesteten sowie weitere Lockerungen vor. Hierfür müssen allerdings entsprechende Nachweise erbracht werden. Geimpfte können ihren Immunschutz über ihren Impfpass, in Papierform oder digital nachweisen. Eine vollständige Immunisierung tritt zwei Wochen nach der letzten Impfung ein.

Als genesen gilt, wer eine Corona-Infektion überstanden hat und einen positiven PCR-Test vorlegen kann. Dieser darf mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt sein. Als Nachweis zählt jedes Dokument, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lässt. Dies kann ein schriftliches Laborergebnis oder die amtliche Quarantäneanordnung sein. Darüber hinaus arbeitet der Bund aktuell an einer einheitlichen, digitalen Lösung zum Nachweis der Genesung.

Kreis will Geflüchtete
mit Moderna-Wirkstoff impfen

Der Kreis will sein Vorgehen beim Impfen in den Unterkünften für Geflüchtete und Asylbewerber verändern, und damit den entsprechenden Erlass des Landes vom 21. Mai umsetzen. Demnach dürfen Geflüchtete und Asylbewerber nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft werden. Stattdessen soll nun jeweils der elfte Teil eines Moderna-Vials für die Impfkampagne in Flüchtlingsheimen eingesetzt werden.

Die Planungen würden derzeit umgestellt,  meldet der Kreis, um wenigstens einen Teil der Flüchtlinge und Asylbewerber impfen zu können. Damit soll das Risiko eines Ausbruchs so weit wie möglich verringert werden.

Kommende Woche keine
Erstimpfungen im Impfzentrum

Im Dülkener Impfzentrum sind in der kommenden Woche keine Erstimpfungen vorgesehen. In der laufenden Woche sind noch etwa die Hälfte der Impfungen Erstimpfungen. Insgesamt sind vom 31 Mai bis 6 Juni im Impfzentrum 6299 Zweitimpfungen mit den Wirkstoffen von Biontech und Astrazeneca geplant.

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