Kempen Boxclub-Urteil: Anwalt legt Rechtsmittel ein

Im Untreue-Fall könnte es zu einer Berufung kommen.

Kempen. Der Fall des früheren Vorsitzenden des Boxclubs (BC) könnte noch einmal vor Gericht aufgerollt worden. „Wir haben fristgerecht Rechtsmittel eingelegt“, sagte am Dienstag Anwalt Rolf Strohmeier auf Anfrage der WZ. Er hatte den 69-jährigen Kempener am Montag vergangener Woche vor dem Krefelder Schöffengericht verteidigt. Das Urteil lautete ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung wegen gewerbsmäßiger Untreue in 84 Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Vorsitzende eine Summe von etwa 26 000 Euro vom Konto des Vereins veruntreut hat, um private Rechnungen und laufende Kosten als Herausgeber eines Print-Magazins zu decken.

Strohmeier machte allerdings auch deutlich, dass das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst erfolgt ist, um die Fristen einzuhalten. „Das ist ein normales Vorgehen unsererseits. Nun werden wir das schriftliche Urteil abwarten“, so der Rechtsanwalt. Erst danach könne man sehen, ob es tatsächlich zu einer Berufung oder Revision kommt. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Das bestätigte das Krefelder Amtsgericht.

Unklar ist indes weiterhin, wann der amtierende Vorstand des Boxclubs an das Kassenbuch des Vereins für die Jahre 2009 bis 2013 kommt. Wie berichtet, konnte der Angeklagte nach Vorlage von zwei Aktenordnern im Prozess ausräumen, dass er weitere 35 000 Euro über Barabhebungen veruntreut hat. Das Gericht sah in den Ordnern eine ordnungsgemäße Kassenführung. So sei das Geld unter anderem für die Barzahlung von Trainerstunden aufgewendet worden sein. Nach dem Prozess gab der Richter die Ordner wieder an den Ex-Vorsitzenden.

Der amtierende Vorstand um den Vorsitzenden Rainer Schmitz pocht nun darauf, dass der Boxclub die Ordner zur Verfügung gestellt bekommt. „Das Kassenbuch ist Eigentum des Vereins. Schließlich müssen wir ja auch den Steuerbehörden Rechenschaft ablegen“, so Rainer Schmitz. Und ohne das Kassenbuch für mehrere Jahre sei dies nicht lückenlos möglich. In einem Gespräch habe Anwalt Strohmeier allerdings gesagt, dass sein Mandant die Ordner vorerst nicht übergeben wird.

Das bestätigte Strohmeier der WZ: „Auch mit Blick darauf, dass das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt, werden die Ordner bei meinem Mandanten bleiben.“ Erst wenn die Berufungsfrage geklärt und später das Verfahren abgeschlossen sei, könnten die Ordner übergeben werden. „Das wird dann schnellstmöglich geschehen“, so Rolf Strohmeier.

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