Die Bahnstraße ist für Wettbüros tabu

Vergnügungsstätten sollen sich künftig nicht mehr in der Innenstadt ansiedeln dürfen. So will es die Stadt Erkrath.

Die Bahnstraße ist für Wettbüros tabu
Foto: Archiv/Weißbrod/dpa

Erkrath. Am 25. März 2018 spielt bei der Fußball-Weltmeisterschaft Weißrussland gegen Schweden. Wer möchte, kann jetzt schon eine Wette auf das Spiel abgeben. Wenn Weißrussland gewinnt, würde man für zehn Euro Einsatz etwa 100 Euro Gewinn erhalten.

Möglich sind solche Sportwetten im Internet, aber auch in Wettbüros, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend in den Städten ansiedeln. In Mettmann hat vor kurzem an der Poststraße so ein Wettbüro eröffnet. Wer durch die Scheibe blickt, sieht viele Monitore, auf denen Pferderennen. Fußball- oder Basketballspiele laufen. So ein Wettbüro wollte sich offenbar auch auf der Bahnstraße in Alt-Erkrath ansiedeln. Die Stadt möchte das verhindern, weil man der Ansicht ist, dass solche Geschäfte nicht für die Bahnstraße geeignet sind. In der Fachsprache nennt man das einen sogenannten „Trading-Down“ Effekt. Gemeint ist ein negativer Entwicklungstrend eines Stadtteilzentrums mit zunehmenden Leerständen und Ansiedlung von Billiganbietern. Um das zu verhindern, hat man in Erkrath rein rechtlich das so genannte „Vergnügungsstättenkonzept“ in der Hinterhand.

Problem: Dieses Konzept ist schon 14 Jahre alt und bedarf dringend einer Aktualisierung. Denn sonst könnte durch veränderte rechtliche Grundlagen das Konzept nicht mehr rechtssicher angewandt und umgesetzt werden. Sprich: Ein möglicher Betreiber eines Wettbüros könnte die Stadt verklagen und am Ende doch durchsetzen, dass ein solches Wettbüro auf der Bahnstraße eröffnet wird.

Zu den „Vergnügungsstätten“ gehören übrigens nicht nur Wettbüros, sondern auch Spielhallen. Die sind in den vergangenen Jahren von der Stadt erlaubt worden, aber nur an bestimmten Stellen. In Alt-Erkrath etwa gegenüber dem Rathaus, in Hochdahl am Bahnhof und in Unterfeldhaus am Neuenhausplatz. Der überarbeitete Entwurf für das neue Vergnügungsstättenkonzept liegt nun vor und wird in der kommenden Woche im Ausschuss für Stadtentwicklung beraten. Wesentliches Merkmal des von einem externen Anbieter erstellten Konzepts: Vergnügungsstätten oder einzelne Unterarten werden im gesamten Stadtgebiet nur ausnahmsweise in definierten zentralen Versorgungsbereichen und Gewerbegebieten zugelassen. Neu ist allerdings, dass sich nach dem neuen Konzept Spielhallen und Wettbüros in den Gewerbegebieten in Unterfeldhaus, Am Steinhof an der Gruitener Straße sowie an der Schimmelbuschstraße ansiedeln dürfen. Innerhalb des Stadtteils Hochdahl wird es gemäß des Entwurfs an der Hildener Straße keine neuen Spielhallen geben. Der bestehende Standort an der Professor-Sudhoff-Straße bleibt allerdings bestehen.

Rund um den Hochdahler Markt und die Arcaden befinden sich derzeit keine Vergnügungsstätten. Jedoch wurde gegenüber der Stadt Investitionsinteresse für die Einrichtung eines Wettbüros geäußert. Möglicherweise, und darüber wird noch zu beraten sein, wird allerdings in das neue Konzept eine „ausnahmsweise Zulässigkeit“ für den Hochdahler Markt oder die Hochdahler Arcaden aufgenommen. Endgültig darüber beraten sollen die Politiker in der Stadtratssitzung im Mai dieses Jahres.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung tagt am Mittwoch, 18. Januar, um 17 Uhr im Rathaus. Die Unterlagen samt des rund 75-seitigen Vergnügungsstättenkonzepts können im Ratsinfosystem unter eingesehen werden.

www.erkrath.de

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