Zwei Jahre Haft für Krefelder mit Tendenz zum Zündeln

Zwei Jahre Haft für Brandstifter.

Krefeld. Erst brannte ein Sperrmüllhaufen an der Kaiserstraße, dann ein Müllcontainer an der Glockenspitz und schließlich ging ein Kinderwagen im Eingang des Hauses Nummer 39, ebenfalls Glockenspitz, in Flammen auf.

Für die Bewohner dieses Hauses, die mit einer schnellen Löschaktion schlimmeres Verhindern konnten, war die Sache klar: Einer ihrer Nachbarn soll gezündelt haben. Zumal der 43-jährige Mann 2007 bereits wegen Brandstiftung zu 15 Monaten Haft verurteilt wurde. Zu diesem Schluss kam jetzt auch das Amtsgericht Krefeld. „Sie haben eine Tendenz zum Zündeln“, sagte der Richter und verurteilte den 43-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren Haft.

Der überführte Feuerteufel hatte sich bei seiner Aussage in Widersprüche verstrickt. Gegenüber einem Nachbarn erklärte der 43-Jährige, dass er zum Zeitpunkt des Brandes nicht zu Hause gewesen sei. Später räumte er die Tat zweimal vor den Nachbarn ein, sprach von einer Kurzschlussreaktion. Dies gab der ehemalige Nachbar vor Gericht zu Protokoll. Doch der Angeklagte erklärte: „Ich habe den Brand nicht gelegt“.

Gegensätzlich waren auch seine Angaben zum Alkoholgenuss am fraglichen Tag im Oktober 2011. Zwei oder drei Flaschen Bier will er getrunken haben. Ein glaubhafter Zeuge war sich aber sicher, den Mann Minuten vor dem ersten Brand an der Kaiserstraße gesehen zu haben, in stark alkoholisiertem Zustand, wankend.

Der Staatsanwalt hob das widersprüchliche Aussageverhalten des Angeklagten hervor und sprach von einem erheblichen Alkoholproblem. Eine Therapie habe jedoch keine Aussicht auf Erfolg, da der 43-Jährige eine solche bereits ohne Änderung seines Verhaltens abgebrochen habe.

Für seinen Verteidiger bestanden weiterhin „erhebliche Zweifel an der Schuld des Mandanten“. Er forderte einen Freispruch, oder zumindest eine Einstufung als minder schweren Fall der Brandstiftung. jpr

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