Erdgassuche: Firmen stecken ihre Claims ab

Ein weiteres Feld für die Suche nach Erdgas ist vergeben worden. Ob gebohrt werden darf, entscheidet aber das Land.

Niederrhein. Am Niederrhein wird es ein weiteres Gasfeld geben. Nach den Revieren „Rheinland“ und „Ruhr“ haben jetzt Unternehmen die Erlaubnis erhalten, im Feld „Wesel-Gas“ nach dem Bodenschatz Kohlenwasserstoff zu suchen, wie es in der Fachsprache heißt.

„Die Claims sind abgesteckt“, sagt Christian Chmel-Menges von der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg. Dies bedeute aber noch nicht, dass in Kürze mit Probebohrungen begonnen werde.

In der vergangenen Woche hatte die Firma Wintershall, ein Tochterunternehmen der BASF, erklärt, sie habe die bergrechtliche Erlaubnis für die Felder „Ruhr“ und „Rheinland“ erhalten. Der Bereich Ruhr umfasst unter anderem die Stadt Krefeld und den Raum Geldern. Zum Rheinland gehören u. a. Mönchengladbach und die Kreise Viersen und Heinsberg.

Das nun genehmigte Feld „Wesel-Gas“ umfasst unter anderem die Kreise Kleve und Wesel sowie Teile des Ruhrgebiets. Die bergrechtliche Erlaubnis haben zwei Unternehmen erhalten: die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH (TVV) und die Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden mbH (PVG).

„Die formalen Voraussetzungen waren erfüllt, deshalb musste diese Erlaubnis erteilt werden“, sagt Chmel-Menges. Zuvor waren Anträge von zwei konkurrierenden Firmen abgelehnt worden.

Die nun erteilte „Aufsuchungserlaubnis“ bedeute aber noch kein grünes Licht für Bohrungen, sagt Chmel-Menges. Es seien praktisch nur die Flächen abgesteckt worden, um den Unternehmen Konkurrenzschutz zu gewähren und Wildwuchs zu verhindern.

Eine konkrete Suche nach den Rohstoffen könne erst nach einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren beginnen. In einem Verfahren würden alle Behörden und Kommunen beteiligt. Doch eine solche Betriebszulassung liege derzeit auf Eis.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Landes. Es hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Risiken der Bohrungen abschätzen soll. Bei dieser sogenannten „Fracking-Methode“ wird das Gas mit Chemikalien unter hohem Wasserverbrauch aus dem Gestein gepresst.

Befürchtet wird, dass dabei das Grundwasser gefährdet werden könnte. Zum Jahresende soll das Gutachten vorliegen. Danach muss die Landesregierung die Entscheidung treffen, ob die „Fracking-Methode“ angewendet werden darf oder nicht.

Dabei wird es neben Umwelt- und Grundwasserschutz auch um Investitionen und Arbeitsplätze gehen. Deutschland verfügt nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) über ein bedeutendes Potenzial von sogenanntem Schiefergas.

Damit sei man in der Lage, den Rückgang der konventionellen deutschen Erdgasförderung aufzufangen. Das größte Reservoir wird im Norddeutschen Becken vermutet. In den USA werden bereits große Mengen der Gasvorräte aus Schiefergas gewonnen.

In ihrer Studie haben die Wissenschaftler auch die Gefahren der umstrittenen „Fracking-Methode“ untersucht. „Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Fracking und Trinkwasserschutz grundsätzlich vereinbar sind“, sagt BGR-Sprecher Andreas Beuge.

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