Studenten fordern ihr Geld zurück

Studiengebühren: An der Musikhochschule wurden die 500 Euro bereits in zwei Fällen erlassen – darunter dem Sohn des Rektors.

Düsseldorf. Viele Studenten stöhnen über die neuen Studiengebühren. Was die meisten nicht wissen: Die Semester-Gebühr von 500 Euro ist mit einer Geld-zurück-Garantie verbunden. Gibt es keine entsprechende Gegenleistung, kann der Student sein Geld zurückverlangen. Das hat es in Nordrhein-Westfalen bislang erst zweimal gegeben - nach Informationen der WZ spielen beide Fälle an der Robert-Schumann-Musikhochschule.

Das Institut an der Fischerstraße gibt dazu nur sehr sparsam Auskunft. So ließ Rektor Raimund Wippermann auf Nachfrage lediglich mitteilen, dass zwei Studierende für das Wintersemester 2006/07 von der Zahlung des Beitrages "freigestellt wurden". Dabei lag das keineswegs an Mängeln in der musikalischen Ausbildung, sondern schlicht am chaotischen Umbau des Hauptgebäudes, den der Baubetrieb des Landes nicht rechtzeitig fertig bekam. Ein Blechbläser und ein Schlagzeuger wurden im Keller dermaßen vom Baulärm gestört, dass sie ihre - obschon nicht gerade leisen - Instrumente selbst kaum hören konnten. Bei der Hochschulleitung liest sich das so: "Die Rahmenbedingungen für ein geordnetes Studium waren stark eingeschränkt."

Womöglich resultiert die Zurückhaltung aus dem - auf den ersten Blick pikanten - Umstand, dass einer der Studenten der Sohn des Rektors ist: der Schlagzeuger Johannes Wippermann. Ihm gewährte die Hochschulleitung genau wie einem Blechbläser auf Empfehlung der Schiedskommission den Erlass der 500 Euro.

Dazu sagt Katharina Storck, die Asta-Vorsitzende: "Für Johannes waren die Studienbedingungen in der Tat besonders katastrophal." Auch habe Vater Wippermann an der Abstimmung in der Schiedskommission bewusst nicht teilgenommen, um jeden Anschein von Begünstigung zu vermeiden. Storck schätzt den Rektor sehr: "Professor Wippermann setzt sich wirklich enorm für das Wohl aller Studenten ein, bei Problemen oder Missständen hat er für jeden ein offenes Ohr."

Das sagte auch der Rektor der Heine-Uni, Alfons Labisch, zu. Dort tagt das für studentische Beschwerden zuständige Prüfungsgremium im Oktober zum zweiten Mal. Auch hier liegen Anträge auf Rückerstattung der Gebühren vor. Hauptklagegrund: Hausarbeiten werden erst nach Monaten, manchmal erst nach einem Jahr von Dozenten zurückgegeben. Wie die WZ bereits berichtete, konnte sich ein Student aus diesem Grund noch nicht zum Examen anmelden - ihm fehlte ein Hausarbeitenschein. Studentenvertreter sind zuversichtlich, dass in einem solchen Fall die Gebühren erstattet werden.

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