Amtsgericht Prozess: Handy-Dieb muss ins Gefängnis

39-Jähriger hatte Lok-Führer im Bahnhof bestohlen. Das Mobiltelefon hatte dann in seiner rechten Socke geklingelt.

Amtsgericht: Prozess: Handy-Dieb muss ins Gefängnis
Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Nur mal schnell auf die Toilette wollte ein 31-jähriger Lok-Führer, nachdem er vor einer Woche frühmorgens mit dem Regionalzug aus Erkelenz im Hauptbahnhof angekommen war. Seinen Rucksack hatte der Mann kurz vor der Zugtoilette abgestellt. Diesen Moment nutzte ein 39 Jahre alter Fliesenleger, um das Dienst-Handy zu stehlen. Im beschleunigten Verfahren saß er bereits am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichtes.

Der Zugführer hatte schnell bemerkt, dass sein Mobiltelefon verschwunden war. Im Hauptbahnhof entdeckte der 31-Jährige dann den Verdächtigen, der auch von anderen Reisenden beobachtet worden war, und stellte ihn zur Rede. Der Angeklagte wies zunächst jede Schuld von sich. Stattdessen holte er plötzlich einen herzförmigen Anhänger mit dem Bundesadler aus der Tasche und behauptete steif und fest ein Zivilpolizist aus Dortmund zu sein.

„Ich habe dann mit meinem Privat-Handy auf der Leitstelle angerufen. Von dort hat man meine Dienstnummer gewählt“, berichtete der Lok-Führer. Sekunden später klingelte es in der rechten Socke des Fliesenlegers, in der das Handy steckte. Der 39-Jährige kam dann freiwillig mit zur Wache der Bundespolizei.

Dem Gericht tischte der Angeklagt am Mittwoch dann eine ganz andere Geschichte auf. Der 39-Jährige habe beobachtet, wie der Zugführer einem schlafenden Fahrgast das Handy aus der Tasche gestohlen habe. Er habe sich nur als Polizist ausgegeben, um den Diebstahl zu verhindern. Diese Version allerdings erschien der Richterin wenig glaubwürdig, zumal der Fliesenleger sich mit dem gestohlenen Handy auch noch selbst fotografiert hatte.

Hinzu kam, dass der Mann eine erhebliche Vorstrafenliste hat und schon mehrfach wegen Diebstahl verurteilt wurde. Am Mittwoch kam eine weitere Strafe hinzu. Elf Monate muss der Fliesenleger absitzen. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht in Frage.

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