Fall Butzelar: Vorerst keine neue Anklage

Die Gesetzesänderung wird abgelehnt.

Düsseldorf. Der Mann, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 1993 Andrea Butzelar in einer Videothek an der Münsterstraße erstickte, muss weiterhin nicht mit einer Verurteilung rechnen. Denn der Verdächtige wurde aus Mangel an Beweisen 1997 freigesprochen. Für die Tat darf er nach deutschem Recht nicht noch einmal angeklagt werden - obwohl Staatsanwalt Ralf Herrenbrück dank moderner Technik seit drei Jahren einen neuen DNA-Beweis gegen ihn in der Hand hat. Und an dieser Rechtslage wird sich offenbar in absehbarer Zeit nichts ändern.

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte sich auf Grundlage des Falles Andrea Butzelar für eine Gesetzesänderung stark gemacht: Neue Beweise sollen auch neue Verfahren ermöglichen. "Wir haben jetzt allerdings aus dem Bundestag das Signal erhalten, dass es in dieser Legislaturperiode nichts mehr wird", sagt ihr Sprecher Ulrich Hermanski. "Wir bedauern das sehr." Allerdings liege der Grund für die Ablehnung offenbar nicht in der Sache, sondern in der bevorstehenden Wahl. "Die Ministerin wird deshalb den Entwurf nach der Wahl erneut in den Bundesrat einbringen", kündigt Hermanski an.

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