Dreibeiniger Hund im Büro: Am Mittwoch entscheidet das Gericht

Düsseldorf (dpa) - Im Prozess um einen dreibeinigen Hund am Arbeitsplatz soll an diesem Mittwoch eine Entscheidung fallen. Das kündigte das Düsseldorfer Arbeitsgericht auf Anfrage an.

Die Mitarbeiterin einer Werbeagentur wehrt sich dagegen, ihre Hündin „Kaya“ nicht mehr mit ins Büro bringen zu dürfen. Klägerin Claudia van de Wauw sieht den Gleichbehandlungs-Grundsatz verletzt, weil Kollegen ihre Hunde nach wie vor mitbringen dürften. Zuvor habe auch ihr Husky-Mischling sie drei Jahre lang ins Büro begleitet, hatte die Assistentin der Geschäftsführung argumentiert.

Als Grund für die Verbannung gab der Arbeitgeber ein gefährliches Verhalten des Tieres an. Die aus Russland stammende Hündin sei zutiefst traumatisiert. Sie knurre und kläffe, sobald jemand das Büro betrete. Außerdem gehe von dem Tier eine Geruchsbelästigung aus (Az.: 8 Ca 7883/12). Im April hatte sich „Kaya“ bei einem Gütetermin vor Gericht allerdings ganz friedlich präsentiert.

Richterin Sabine Dauch hatte für eine gütliche Einigung vergeblich eine Mediation und den Einsatz eines Hundepsychologen angeregt. Der Arbeitgeber will nun mehrere Zeugen aufbieten, um seine Sicht der Dinge zu untermauern.

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