Verbraucherschützer klären auf UVP-Angaben bei Onlinehändlern zweifelhaft

Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) nutzen viele Onlinehändler, um Kunden satte Rabatte zu präsentieren. Der vermeintliche eigentliche Preis durchgestrichen, daneben in Rot der Verkaufspreis im Shop - so präsentieren sich oft die Angebote.

Verbraucherschützer klären auf: UVP-Angaben bei Onlinehändlern zweifelhaft
Foto: dpa

Doch die UVP sind nicht immer vertrauenswürdig, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen ergeben hat. Die Verbraucherschützer haben 20 Produkte aus verschiedenen Kategorien ausgewählt und jeweils mehrere Preisangaben überprüft.

Jedes dritte Angebot nutzte die Angabe einer UVP (71 von 200) - und in jedem vierten Fall war sie falsch (19 von 71). Dabei fanden die Verbraucherschützer sowohl zu hohe als auch zu niedrige UVP-Angaben.

Kunden sollten den Angaben deshalb nicht blind vertrauen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Besser sei es, die Preise bei verschiedenen Händlern zu vergleichen - denn auch ein Angebot ohne UVP kann das günstigste sein.

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