Radwegpflicht nur bei größeren Gefahren

Leipzig (dpa) - Mehr freie Fahrt für Radler: Behörden dürfen eine Pflicht zum Benutzen der Radwege nur dann anordnen, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 42.09).

Damit setzte sich ein Radfahrer mit seiner Klage gegen die Stadt Regensburg in Bayern durch. Die runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf die Wege zwingen sollen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Das Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil als wegweisend. Die Städte und Gemeinden müssten nun ihre Beschilderungs-Praxis überdenken, hieß es.

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