Gesetz der Straße
: Fußgänger kann trotz Grün bei Unfall mit Radler mithaften
Hamm (dpa/tmn) - Fußgänger, die bei Grün über die Straße gehen, müssen die Rechte von Radlern auf dem Radweg der gegenüberliegenden Seite beachten. Nach einem Unfall müssen sie ansonsten mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, auf das der ADAC hinweist (Az.: 26 U 53/17).