Nicht alle Unfallschäden durch Tiere werden ersetzt

Coburg (dpa/tmn) - Nicht bei allen Unfällen mit wilden Tieren müssen Autoversicherungen den Schaden ersetzen. Versichert sind nur Zusammenstöße mit Haarwild sowie mit Bären, Marderhunden und Wölfen.

Das geht aus einer Entscheidung des Landgericht Coburg hervor.

Im konkreten Fall war eine Autofahrerin in einem Waldstück über ein kleines Tier gefahren. Ihr Fahrzeug geriet ins Schleudern. Bei dem anschließenden Unfall wurde der Wagen stark beschädigt, berichtet die „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW). Da es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelte, wollte die Frau den Restwert des Autos von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen.

Die Versicherung bestritt jedoch, dass es sich um einen versicherten Wildunfall gehandelt habe. Denn die Klägerin sei nicht mit Jagdwild kollidiert. Ein Sachverständiger stellte dann fest, dass die Frau über ein Eichhörnchen gefahren war - ein Tier, das ist in der Haarwild-Aufzählung im Bundesjagdgesetz nicht enthalten ist. (Aktenzeichen: 23 O 256/09)

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