Kostbare Urlaubszeit BGH prüft Entschädigung für schlechteres Hotelzimmer

Karlsruhe (dpa) - Wieviel Geld bekommt ein Urlauber zurück, der sich in einem anderen Hotel wiederfindet als vom Veranstalter versprochen? Diese Frage beschäftigt an diesem Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).

Kostbare Urlaubszeit: BGH prüft Entschädigung für schlechteres Hotelzimmer
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Im vorliegenden Fall waren die Kläger im türkischen Antalya vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem Hotel einquartiert worden mit einem Zimmer ohne den versprochenen Meeresblick - und mit schweren Hygienemängeln.

Das Amtsgericht Düsseldorf fand eine Minderung des Reisepreises in Höhe von über 600 Euro angemessen, das Landgericht erhöhte noch um über 370 Euro. Mit ihren Revisionen pochen die Kläger aber auch auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens 1250 Euro - wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (X ZR 111/16).

Der Reiseveranstalter will eine Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.

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