Bahn und Yourbus streiten weiter

Frankfurt/Main (dpa) - Im Streit mit der Deutschen Bahn will das junge Busunternehmen Yourbus nicht nachgeben und es auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen. Am Freitag trugen beide Seiten vor dem Frankfurter Landgericht ihre Sicht der Dinge vor - einigen konnten sie sich aber nicht.

Nun wollen die Richter am 21. Januar ein Urteil fällen.

Die Bahn hat gegen Yourbus auf Unterlassung geklagt und will den Marktneuling aus dem Verkehr ziehen lassen. Die von drei Studenten gegründete Firma organisiert seit Dezember 2009 Busfahrten im Internet. Wie bei einer Mitfahrzentrale können sich Reisende dort für eine Strecke zusammentun. Sind genügend Passagiere gefunden, kümmert sich Yourbus von der Zentrale in Offenbach aus um einen Bus und kann die Touren deutlich günstiger anbieten als die Konkurrenz auf Schienen. Die Bahn begründet ihre Klage damit, die Jungunternehmer würden mit ihrem Angebot einen Linienverkehr betreiben, für den eine spezielle Konzession nötig sei.

Yourbus verweist dagegen auf eine Genehmigung, die das Landratsamt Friedrichshafen im Juli 2009 ausstellte. Damals wertete das Amt den Betrieb als Gelegenheits- und nicht als Linienverkehr. Ein Angebot der Bahn, Yourbus dürfe bereits inserierten Fahrten noch durchführen, müsse dann aber den Betrieb einstellen, lehnten die drei Unternehmensgründer am Freitag ab. „Wir bleiben optimistisch“, sagte Mitgründer Alexander Kuhr nach der Anhörung.

Um ihren Standpunkt zu verdeutlichen, hat die Bahn ihre Position am Freitag schriftlich präzisiert. Nun haben die Betreiber von Yourbus vier Wochen Zeit, um ebenfalls schriftlich noch einmal Stellung zu beziehen.

Das Personenbeförderungsgesetz von 1934 schützt die Bahn vor Konkurrenz auf vier Rädern. Linienverkehr mit Bussen darf nur auf einer Strecke mit Zugangebot genehmigt werden, wenn dieser eine „wesentliche Verbesserung“ des Angebots darstellt. Busbetreiber beklagen das schon lange, jetzt will auch die Regierung den Markt liberalisieren. „Wir werden Busfernlinienverkehr zulassen“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag von Union und FDP.

Das Bundesverwaltungsgerichts hat bereits im Juni geurteilt: Als „wesentliche Verbesserung“ des Angebots gilt schon, wenn der Busfahrpreis günstiger ist als das Angebot der Bahn. Größter Anbieter von Busreisen ist mittlerweile ohnehin die Bahn selbst. Ihre Tochter BEX bietet 30 nationale Fernverbindungen an.

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