Guttenberg führte Doktortitel zunächst nur vorläufig

Bayreuth (dpa) - Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat seinen Doktortitel gleich unmittelbar nach Ablage der Prüfungen führen wollen. Er tat dies nach Angaben der Universität Bayreuth vom Mittwoch 21 Monate lang vorläufig - mit Genehmigung.

Offiziell habe er die Promotionsurkunde erst am 28. Januar 2009 erhalten, als er seine Pflichtexemplare der Doktorarbeit bei der Hochschule abgegeben habe. Nach seiner mündlichen Prüfung am 27. Februar 2007 habe der damalige Bundestagsabgeordnete jedoch einen Antrag auf vorläufige Titelführung gestellt. „Das ist so üblich“, sagte Prof. Diethelm Klippel der Nachrichtenagentur dpa. Er ist der Ombudsmann für die Selbstkontrolle der Wissenschaften an der Universität Bayreuth.

Das vorläufige Führen des Titels wurde am 7 Mai 2007 genehmigt und zunächst bis zum 27. Februar 2008 befristet. Bis die geforderten 60 gedruckten Exemplare einer Dissertation vorgelegt werden, vergingen üblicherweise ein bis zwei Jahre, erläuterte Klippel den Zeitverzug bis zur endgültigen Titelverleihung. Deshalb sei das vorläufige Führen des Titels auf Guttenbergs Antrag bis zum 27. Februar 2009 verlängert worden. Bei der Bundestagsverwaltung hat Guttenberg die vorläufige Genehmigung zur Führung des Doktortitels Ende Mai 2007 vorgelegt, wie ein Sprecher bestätigte.

Unterzeichnet wurde Guttenbergs Promotionsurkunde noch am Tag des Kolloquiums am 27. Februar 2007 vom damaligen Dekan der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Karl-Georg Lowitz. „Die Urkunde bestätigt die erfolgreiche Promotion mit Angabe des Titels der Dissertation und der Gesamtnote. Das Datum der Urkunde ist der Tag des Kolloquiums“, heißt es in der Promotionsordnung. Klippel war bei Guttenbergs mündlicher Prüfung vor vier Jahren Vorsitzender der Prüfungskommission. „Ich habe die Arbeit aber selbst nicht begutachtet, sondern nur das ordnungsgemäße Verfahren bescheinigt.“

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