Urteilsspruch mit Ablaufdatum?

Warum die Entscheidung gegen ein Wiederholungsspiel noch immer nicht das letzte Wort sein muss.

Was hat das DFB-Sportgericht entschieden?

Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) vom vergangenen Dienstag als unbegründet zurückgewiesen. Hertha hatte 24 Stunden Zeit, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, tat diesen Schritt aber bereits am Montag unmittelbar nach dem Urteilsspruch.

Der Richter sprach von einem „positiv besetzten Platzsturm“. Die Fortuna-Fans seien zu mehreren Hunderten auf den Platz gestürmt — „aber nicht in feindseliger Absicht, nicht um Gewalt auszuüben, sondern um übermütige Siegesgefühle auszuleben“. Der Nachweis der psychischen Beeinträchtigung der Hertha-Mannschaft sei nicht erbracht. „Es ging eher in die andere Richtung“, sagte Lorenz und meinte die „Hetzjagd“ auf Schiedsrichter Stark nach dem Schlusspfiff. Die Nachteile der Unterbrechungen träfen beide Mannschaften gleichermaßen. Zwei Unterbrechungen seien von Hertha BSC zu verantworten, eine von Fortuna Düsseldorf.

Das muss man vermuten. Lorenz beschrieb exemplarisch, was passieren könnte, wenn künftig wegen einer psychischen Beeinträchtigung Spielergebnisse für ungültig erklärt würden: „Was, wenn ein dunkelhäutiger Spieler beleidigt wird und in der Folge keinen Ball mehr trifft?“ Die Zahl der Einsprüche würden sich unkontrollierbar maximieren.

Der Anwalt der Berliner, Christoph Schickhardt, gilt in der Szene als unbeugsamer Kämpfer und harter Knochen. Von der Prozessführung des DFB-Sportgerichts zeigte sich Schickhardt wenig angetan. „Das Gericht hat seinem selbstgebildeten Anspruch nicht genügt“, sagte Schickhardt und fragte rhetorisch: „Muss es denn Verletzte geben?“

Nun muss das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Götz Eilers entscheiden. Da in diesem Fall Eilbedürftigkeit besteht, wird das Bundesgericht noch diese Woche zusammentreten, wahrscheinlich schon Mittwoch oder aber am Donnerstag.

Stellvertreter des Darmstädters Götz Eilers ist der Münchener Oskar Riedmeyer, 28 Beisitzer gehören dem Bundesgericht darüber hinaus an. Zwei oder mehrere werden davon an dem Prozess beteiligt sein. Die Beisitzer sind sportinteressierte Personen, die vom DFB berufen werden — und müssen keine Juristen sein.

Experten glauben nicht daran, dass die Berufung Erfolg haben kann. Aber: Vor dem DFB-Bundesgericht sind Beweismittel wie Video-Aufnahmen erlaubt, die das Sportgericht abgelehnt hatte. Düsseldorfs Finanzvorstand Paul Jäger warnte davor, die Berufung auf die leichte Schulter zu nehmen. „Das ist kein Scheingefecht.“

Als letzte Instanz kämen das unabhängige Deutsche Sportschiedsgericht oder das Schiedsgericht der Lizenzvereine im Profifußball infrage. Einen ultimativen Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne wird Hertha kaum gehen. Alle im DFB organisierten Vereine haben sich verpflichtet, sich nur unter die Gerichtsbarkeit des DFB zu stellen — und keine anderen Gerichte anzurufen. Sollte Hertha diese Vereinbarung einseitig lösen, wäre das im deutschen Fußball ein einzigartiger Tabubruch. Weil die Bundesliga-Saison bereits am 24. August dieses Jahres wieder beginnt, müsste sich der DFB in einem solchen Fall eine Sonderregelung überlegen — und im schlimmsten Fall 19 Teams für die 1. Liga zulassen.

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