Dresden bleibt im Pokal draußen und kämpft weiter

Frankfurt/Main (dpa) - Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden bleibt in der kommenden Saison vom DFB-Pokal ausgeschlossen. Die Sachsen scheiterten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung.

Das teilten der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und das OLG mit.

Damit wird der Traditionsclub am Samstag bei der Auslosung zur ersten Hauptrunde nicht im Lostopf sein. Das OLG wies den Antrag von Dynamo als unbegründet zurück. Es liege bereits ein endgültiger Schiedsspruch vor, der die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils habe. Dresden wurden zudem bei einem Gegenstandswert von 130 000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt.

„Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab“, sagte Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen. Der Justiziar wies darauf hin, dass es ohne die Akzeptanz der Sport-und Schiedsgerichtsbarkeit im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr gäbe: „Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden.“

Die Dresdner waren vor ein Zivilgericht gezogen, weil sie auf sportrechtlicher Ebene bei ihrem Kampf gegen den Pokalausschluss in allen Instanzen gescheitert waren. Dynamo war wegen Ausschreitungen eigener Fans beim Pokalspiel gegen Hannover 96 am 31. Oktober 2012 für den Pokalwettbewerb in der Saison 2013/2014 ausgesperrt worden. Als letzte Instanz hatte das Ständige neutrale Schiedsgericht am 14. Mai die vorangegangenen Urteile des DFB-Sportgerichtes vom 10. Dezember 2012 und des DFB-Bundesgerichtes vom 7. März 2013 bestätigt.

Trotz des nun definitiven Pokalausschlusses behält sich Dresden weitere rechtliche Schritte vor. Die Gremien werden in den kommenden Tagen beraten, ob Dynamo vor dem Zivilgericht weiter kämpft. Durch die Einstweilige Verfügung wollte Dynamo erreichen, am Samstag bei der Erstrundenauslosung dabei zu sein - für den Fall einer erfolgreichen Klage vor dem Zivilgericht.

„Dies hat das OLG mit der Begründung abgelehnt, dass Dynamo auf diesem Wege mehr erhielte, als bei einem erfolgreichen Aufhebungsantrag möglich wäre“, erklärte Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller. Dresden hätte mit einer Einstweiligen Verfügung am Pokalwettbewerb teilnehmen dürfen. Ein erfolgreicher Antrag vor einem Zivilgericht könnte indes zwar den Schiedsspruch aufheben, aber nicht ohne weiteres zur Pokalzulassung führen.

Dresden geht es vor allem um den Kampf gegen Paragraf 9a der Rechts-und Verfahrensordnung des DFB, der die verschuldensunabhängige Haftung besagt. Aufgrund des „unnachgiebigen und für neue Argumente wenig empfänglichen Vorgehens der DFB-Sportgerichtsbarkeit“ sieht sich Dynamo gezwungen, den Paragrafen vor einem stattlichen Gericht prüfen zu lassen.

Dresden will sich davor schützen, bei eventuell erneuten Ausschreitungen irgendwann möglicherweise nicht nur aus dem Pokal, sondern auch aus der Liga ausgeschlossen zu werden. Nach dem Eingang der schriftliche Urteilsbegründung des Ständigen Schiedsgerichtes wollen die Gremien beraten, ob sie vor das Zivilgericht ziehen.

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