Unfall mit Mietwagen: Bei Vorgabe im Vertrag Polizei rufen
München (dpa/tmn) - Der Mieter eines Leihwagens muss bei einem Unfall die Polizei informieren, wenn dies in den Vertragsbedingungen so geregelt ist. Das gilt auch dann, wenn die Kontaktdaten des Unfallgegners vorhanden sind - auch, wenn mit Einschalten der Polizei eventuell ein Flug verpasst wird.