Landessynode Rheinische Kirche will homosexuelle Paare trauen

Änderung soll bei der Landessynode der Protestanten im Januar beschlossen werden.

Die evangelische Kirche öffnet sich für die Trauung homosexueller Paare.

Die evangelische Kirche öffnet sich für die Trauung homosexueller Paare.

Foto: imago stock&people

Düsseldorf. Gleichgeschlechtliche Paare im Rheinland könnten ab dem nächsten Jahr auch kirchlich heiraten, sofern mindestens ein Ehepartner der evangelischen Kirche angehört. Voraussetzung ist, dass die Landessynode, die vom 10. bis zum 15. Januar in Bad Neuenahr stattfindet, einer entsprechenden Gesetzesänderung im Kirchenrecht zustimmt. Bislang können verpartnerte Lebensgemeinschaften eine Segnung im Zuge eines Gottesdienstes erlangen. Kirchenrechtlich gilt der Segen jedoch nicht als Amtshandlung. Auch ein Eintrag in die Kirchenbücher ist nicht vorgesehen.

"Die vorliegende Gesetzesänderung greift nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen auf, die längst die Praxis in den Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (Ekir) nachhaltig beeinflussen", sagte Johann Weusmann, Vizepräsident der Ekir am Donnerstag in Düsseldorf. Die kirchliche Eheschließeung homosexueller Passre soll künftig auch rückwirkend im Kirchenbuch eingetragen werden können.

In den 1980er Jahren hat es in der Ekir eine lange Diskussion über die Segnung homosexueller Paare gegeben. Die Debatte mündete schließlich in den Beschluss der Landessynode im Jahr 2000, der eine gottesdienstliche Begleitung ermöglicht. Anders als bei der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare wurde das aber nicht als Amtshandlung qualifiziert. "Die Gleichtstellung war deshalb schon nicht möglich, weil es damals im staatlichen Recht kein mit der Zivilehe gleichsetzt.

"Die Rechtsänderung soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es damals wie heute Unterschiede in der theologischen Bewertung der Homosexualität gibt, die auf ein unterschiedliches Bibelverständnis gründen", sagt Weusmann. Pfarrerinnen und Pfarrer können die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare aus Gewissensgründen ablehnen. Der jeweilige Superintendent hat dann für einen Ersatz-Theologen zu sorgen.

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