Gutachten: Ungleiche Lehrerbesoldung ist verfassungswidrig

Düsseldorf (dpa) - Die unterschiedliche Besoldung in gleichwertigen Lehrämtern ist in Nordrhein-Westfalen einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Demnach lässt sich eine niedrigere Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und in der Sekundarstufe II nicht länger rechtfertigen.

Ob Lehrer in einer Grundschule oder am Gymnasium, die Besoldung sollte gleich sein.

Ob Lehrer in einer Grundschule oder am Gymnasium, die Besoldung sollte gleich sein.

Foto: Julian Stratenschulte

Das geht aus einem am Montag in Düsseldorf vorgestellten Gutachten des Würzburger Jura-Professors Ralf Brinktrine für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW hervor. Nachdem der Landesgesetzgeber 2009 einen einheitlichen Ausbildungsrahmen für alle Lehrer beschlossen habe, seien alle Rechtfertigungen für unterschiedliche Besoldungen entfallen, erläuterte Brinktrine.

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