Bürgermeister muss Vergütungen aus Nebentätigkeit nicht abführen

Herbert Napp hatte gegen die Stadt geklagt, weil die ihn per Bescheid zur Abführung gezwungen hatte.

Düsseldorf/Neuss. Der hauptamtliche Bürgermeister von Neuss, Herbert Napp (CDU), muss die Vergütungen aus seiner Nebentätigkeit im RWE-Regionalbeirat nicht an die Stadt abführen. Das hat am Freitag das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Napp hatte gegen die Stadt geklagt, weil die ihn per Bescheid zur Abführung gezwungen hatte. Das Verwaltungsgericht nannte in seinem Urteil rein formal-juristische Gründe. Die einschlägige Rechtsverordnung über die Nebentätigkeit von Beamten sei, was den RWE-Beirat angehe, nicht vom Landesbeamtengesetz abgedeckt und damit nichtig. Die Stadt Neuss muss ihrem Bürgermeister, der für zwei Jahre unter Vorbehalt gezahlt hatte, nun gut 13000 Euro zurückzahlen.

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