Rettungsgasse Wer die Rettungsgasse im Stau blockiert, soll noch mehr zahlen

Die Länder wollen deutlich höhere Bußgelder gegen die Missachtung von Rettungsgassen als der Verkehrsminister Dobrindt vorschlägt.

Wer Einsatzkräfte durch Nichtbildung von Rettungsgassen behindert, soll nach den Bundesländern zukünftig wesentlich mehr Strafe zahlen.

Wer Einsatzkräfte durch Nichtbildung von Rettungsgassen behindert, soll nach den Bundesländern zukünftig wesentlich mehr Strafe zahlen.

Foto: dpa

Berlin. „Viel zu niedrig“ und „Chance verpasst“: Die Bundesländer gehen scharf mit dem Vorhaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ins Gericht, Rettungsgassen-Blockierer stärker zu bestrafen. Nach Informationen unserer Redaktion fordern sie deutlich höhere Bußgelder als von Dobrindt geplant. Wer den Weg nicht schnell genug freimacht, soll künftig fünfmal so viel zahlen wie bisher.

Das geht aus einer Empfehlung der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse hervor, die bei der Sitzung der Länderkammer am nächsten Freitag beschlossen werden soll. Probleme bei der Rettungsgasse auf Autobahnen sind Alltag in Deutschland. Immer öfter werden sie nicht rechtzeitig gebildet, wodurch Einsatzkräfte behindert werden.

Die Länder beklagen nun, der Verkehrsminister habe „die Chance verpasst“, durch „eine drastischere Erhöhung der Regelsätze“ ein deutliches Signal zu setzen. Im Vergleich zu anderen Strafen wie einem Rotlichtvergehen, das mit Fahrverbot und bis zu 240 Euro geahndet werden kann, sind die geplanten Bußgelder aus Sicht der Länder „deutlich zu niedrig“. Denn aufgrund der zunehmenden Verkehrsdichte und häufiger Staus seien Rettungsgassen „von ganz besonderer Bedeutung, damit bei Unfällen so schnell wie möglich Hilfe geleistet werden kann“. Österreich sanktioniere ein solches Fehlverhalten von Autofahrern sogar in einer Höhe von 2180 Euro, heißt es in dem Papier.

Eine so nachdrückliche Verschärfung ist freilich nicht geplant. Aber glimpflich davon kommen sollen Blockierer nicht: So fordern die Länder, bei Nichtbilden einer Rettungsgasse das Bußgeld von bislang 20 Euro auf 105 Euro anzuheben. Findet eine Behinderung statt, sollen es 125 Euro sein, bei einer Gefährdung 145 Euro. Bei einer Sachbeschädigung, die durch notwendige Fahrmanöver der Rettungskräfte entstehen kann, sollen 165 Euro fällig werden. Zugleich gibt es Punkte in Flensburg. Demgegenüber wollte Dobrindt durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung das Bußgeld lediglich gestaffelt auf 55 Euro bis 115 Euro erhöhen.

In den vergangenen Monaten hatte es mehrere Zwischenfälle auf deutschen Straßen gegeben, bei denen Autofahrer Rettungskräften den Weg versperrten. So mussten Sanitäter auf der A7 zwei Kilometer zu einer Unfallstelle laufen, weil der Weg nicht freigemacht wurde. Auf der A5 blieben Einsatzfahrzeuge stecken, weil Autofahrer die Rettungsgasse als Überholspur nutzten. Für Schlagzeilen sorgte auch der Fall des Fahrers auf der A71, der in falscher Richtung durch eine Rettungsgasse fuhr, um einen Stau zu umfahren.

Grundsätzlich gilt: Egal ob zwei, drei oder vier Fahrspuren — die Rettungsgasse wird immer zwischen der äußersten Überholspur und dem Fahrstreifen rechts daneben gebildet. Die Fahrzeuge auf der Überholspur fahren dabei nach links. Die auf dem Streifen nebenan nach rechts. Wichtig: die Standspur sollte immer frei bleiben. Und: Laut Straßenverkehrsordnung muss eine Rettungsgasse schon gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht vorbei will.

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